Die Bahn lässt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs prüfen, das den Weiterbau von Stuttgart 21 am Flughafen behindert. Die Genehmigungsbehörde, gegen deren Bescheid sich das Urteil richtet, will hingegen keine Rechtsmittel einlegen.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Die Bahn hat am Freitag Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim eingelegt, das sie am Weiterbau von Stuttgart 21 im Bereich des Flughafens hindert. Anfang Dezember 2018 hatte das höchste Verwaltungsgericht im Land die Baugenehmigung, den sogenannten Planfeststellungsbeschluss, für rechtswidrig erklärt. Er dürfe nicht vollzogen werden. Die Bahn bestätigt auf Anfrage die Revision.

 

Gegen die vom Eisenbahn-Bundesamt erlassene Genehmigung hatten der Naturschutzbund (Nabu) und die Schutzgemeinschaft Filder geklagt und geltend gemacht, dass für die im selben Verfahren ebenfalls genehmigte südliche Umgehungsstraße von Plieningen nicht alle notwendigen Untersuchungen angestellt worden seien. Das Gericht erkannte darin einen „Abwägungsfehler“. Die Eisenbahnplanung hingegen sei hingegen „aus den mit ihr verfolgten verkehrspolitischen und städtebaulichen Ziele gerechtfertigt“, so das Gericht im Dezember vergangenen Jahres.

Genehmigungsbehörde akzeptiert das Urteil

An dieser Stelle setzt die Bahn mit ihrem juristischen Vorstoß an. „Alle das Eisenbahnvorhaben betreffenden Teile des Planfeststellungsbeschlusses werden vom Verwaltungsgerichtshof eindrucksvoll bestätigt“, sagt Projektsprecher Jörg Hamann. Deshalb sehe man sich in der Pflicht, „das Urteil überprüfen zu lassen.“ Den vom Gericht aufgezeigten Weg, den Mangel in einem „ergänzenden Verfahren“ zu beheben, will die Bahn parallel dazu weiterverfolgen. Dazu arbeite man eng mit den zuständigen Landesbehörden zusammen.

Die Klage hatte sich gegen das Eisenbahn-Bundesamt gerichtet, das die Baugenehmigung erlassen hatte. Auf Anfrage erklärte ein Sprecher der Bundesbehörde, man lege keine Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungshofs ein. Die Bahn war in dem Verfahren genau wie das Land lediglich Beigeladener.

Projekt stockt rund um den Flughafen

Der Flughafenabschnitt ist einer der Problembereiche von Stuttgart 21. Die Streckenführung rund um den Airport hatte die Bahn im März 2015 aufgeteilt. Die juristische Auseinandersetzung betrifft die Neubaustrecke nördlich der Autobahn, den fern-und Regionalbahnhof unter der Messepiazza sowie die Strecken dort hin. Für den zweiten Abschnitt, der unter anderem ein zusätzliches Gleis in der bestehenden S-Bahnstation vorsieht, läuft derzeit erst das Genehmigungsverfahren.