Immer wieder lässt der Landtag Kandidaten der AfD für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung durchfallen. Eine Klage dagegen wies der Verfassungsgerichtshof nun zurück.

Im Streit um die Besetzung eines Gremiums der Landeszentrale für politische Bildung ist die AfD-Fraktion mit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg gescheitert. Der Antrag der AfD werde zurückgewiesen, sagte Malte Graßhof, Präsident des Gerichts, am Montag in Stuttgart. Die wiederholte Nichtwahl der AfD-Kandidaten für das Kuratorium der Landeszentrale durch den Landtag verletze nicht das Recht auf Gleichbehandlung der Fraktionen, sagte Graßhof.

 

Geklagt hatte die AfD-Fraktion im Landtag, die seit langem versucht, einen Vertreter ins Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung zu entsenden. Damit scheitert die Fraktion aber immer wieder am Widerstand der anderen Fraktionen im Landtag, die die AfD-Kandidaten jedes Mal durchfallen lassen. 

Grundsatz der Gleichbehandlung

In der Verhandlung im November hatte die AfD argumentiert, durch die Ablehnung der Kandidaten werde ihr Recht auf Gleichbehandlung als parlamentarische Minderheit verletzt. Der Landtag wiederum vertrat den Standpunkt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht für das Kuratorium gelte, da es sich um ein außerparlamentarisches Gremium handle. Dort finde keine parlamentarische Arbeit statt. Das Recht auf Chancengleichheit beschränke sich zudem auf das Vorschlagsrecht, und dieses sei immer wieder gewährt worden.