Das Urteil von Zürich ist schwer nachvollziehbar. Immerhin dürfte es dazu beitragen, das angespannte Verhältnis zur Schweiz zu verbessern, kommentiert Rüdiger Bäßler.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Zürich - Die Staatsanwaltschaft Zürich konnte ihre Hauptvorwürfe gegen angebliche deutsche Whistleblower vor Gericht nicht belegen, hatte aber doch auch irgendwie recht. Der Stuttgarter Anwalt Eckart Seith ist kein Wirtschaftsspion, aber auf eine überraschende Weise trotzdem schuldig. Und die Sarasin-Bank, die das Geld reicher deutscher Kunden in illegale Cum-Ex-Geschäfte zulasten des deutschen Steuerzahlers transferierte, kommt mit einem mündlichen Tadel davon.

 

Man könnte diesen seltsamen Urteilsspruch des Bezirksgerichts Zürich salomonisch nennen, aber fauler Kompromiss trifft es doch besser. Die Züricher Gerichtsbarkeit entwindet sich nämlich auch noch dem Vorwurf, Vergeltungsjustiz gegenüber dem deutschen Nachbarn zu üben, der mit angekauften CDs Steuerbetrüger enttarnte – und einmal mit Peer Steinbrück einen SPD-Finanzminister hatte, der im Steuerstreit über eine „Kavallerie“ sinnierte, die man den Eidgenossen schicken könnte. In der Schweiz ist das unvergessen.

Die Ermittlungen wurden rund fünf Jahre mit ungeheurem Furor geführt

Der Prozess von Zürich schien die schädliche Abfolge von Schlag und Gegenschlag weiter zu beschleunigen und zu verschärfen. In die Reihe gehört auch jener Agent des Schweizer Geheimdienstes, der auf die Steuerverwaltung Nordrhein-Westfalen angesetzt war. Aus solcher Vorgeschichte schien die Staatsanwaltschaft Zürich ihre Motivation für Ermittlungen zu schöpfen, die rund fünf Jahre mit ungeheurem Furor geführt wurden. Das Ergebnis könnte dünner kaum sein. Ein Glück nun, dass die berittene Infanterie vorerst in ihren Stellungen bleibt. Anwalt Seith und seine Mitangeklagten aber wirken wie die Leidtragenden einer im letzten Moment gescheiterten Revanche. Wer würde da nicht in Berufung gehen?