Rechtsanwalt Roland Kugler glaubt nicht an die rasche Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid, nachdem der Verwaltungsgerichtshof im Verfahren der Umwelthilfe gegen das Land die Prognosen als „nicht hinreichend belegt“ bezeichnete.

Stuttgart - Der Rechtsanwalt Roland Kugler und der Chef der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, gehen davon aus, dass es entgegen den Beteuerungen der grün-schwarzen Landesregierung in diesem Jahr noch ein flächendeckendes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge (Euro-Norm 5 und schlechter) geben wird. Die jüngste Fortschreibung des Luftreinhalteplans, in der lediglich ein Fahrverbot in einer kleinen Umweltzone (alle Innenstadtbezirke, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen) enthalten ist, sei rechtswidrig.