Exklusiv Der Thüringer Untersuchungsausschuss fällt ein vernichtendes Urteil über die Arbeit der Ermittlungsbehörden des Freistaats und schließt nicht aus, dass sie die Flucht und das Untertauchen des Zwickauer Terrortrios bewusst begünstigt haben.

Erfurt - Der Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtages zum Terror des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) schließt nicht aus, dass Sicherheitsbehörden des Freistaats die Flucht und das Untertauchen des Zwickauer Terrortrios bewusst begünstigt haben. Im Abschlussbericht des Gremiums, der kommende Woche im Erfurter Landtag diskutiert werden soll, heißt es: „Die Häufung falscher oder nicht getroffener Entscheidungen und die Nichtbeachtung einfacher Standards lassen aber auch den Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens eines Auffindens der Flüchtigen zu.“

 

Erstmals hält damit ein parlamentarisches Untersuchungsgremium eine aktive Mitwirkung staatlicher Behörden am Entstehen der rechten Terrorgruppe NSU für möglich. Der Untersuchungsausschuss des Bundestages hatte in seinem Abschlussbericht vor einem Jahr noch keine Anhaltspunkte dafür erkennen wollen, dass das NSU-Trio von Polizei oder Verfassungsschutz gedeckt wurde. Allerdings haben inzwischen mehrere Obleute des Bundestagsgremiums Zweifel an ihrem damaligen Untersuchungsergebnis geäußert, insbesondere, was die Rolle staatlicher Behörden in der NSU-Affäre anbelangt.

„Die Ermittlungen waren ein einziges Desaster“

Die Feststellungen des Thüringer Untersuchungsgremiums erhalten dadurch besonderes Gewicht, dass der Abschlussbericht einstimmig von allen Ausschussmitgliedern gebilligt wurde. Das heißt, nicht nur die Opposition, sondern auch die Vertreter der regierenden CDU und der damals mitregierenden SPD teilen den Verdacht, dass die Behörden des Freistaats zwischen 1998 und 2003 kein Interesse an einem Aufgreifen der drei flüchtigen Bombenbastler Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe gehabt haben könnten und entsprechend handelten.

Der fast 1800 Seiten lange Abschlussbericht, der dieser Zeitung vorliegt, führt zur Begründung dieses Verdachts eine Reihe haarsträubender Ermittlungsfehler auf, die vom Verfassungsschutz und der Polizei Thüringens bei der Suche nach dem Trio begangen wurde. Dazu heißt es in dem Papier, dass „die Geschichte der von 1998 bis 2003 von allen daran Beteiligten betriebenen bzw. nicht betriebenen Fahndung … im Zusammenhang betrachtet ein einziges Desaster“ gewesen sei. Im günstigsten Fall stehe hinter dem „umfassenden Versagen vieler Akteure schlichtes Desinteresse am Auffinden der drei Gesuchten im Vergleich zu anderen Aufgaben“. Ausgeschlossen werden könne aber ebensowenig ein bewusstes Wegschauen oder eine geplante Unterstützung des Trios.

Verfassungsschutz und LKA haben versagt

Insbesondere der Thüringer Verfassungsschutz habe durch das Zurückhalten wichtiger Informationen zum Aufenthaltsort der Flüchtigen und deren Verbindungen in mutmaßliche Helferkreise „zumindest mittelbar die Flüchtigen geschützt“, stellen die Abgeordneten weiter fest. Doch auch das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft hätten nachweislich „ihre eigenen Aufgaben und Befugnisse nicht hinreichend wahrgenommen“ sowie vorliegende Erkenntnisse nicht konsequent verfolgt, heißt es in dem Bericht. Auch das habe indirekt das Trio und deren schwere Straftaten begünstigt.

In Thüringen wird am 14. September ein neuer Landtag gewählt. Es gilt als sicher, dass auch in der neuen Legislaturperiode ein NSU-Untersuchungsausschuss eingesetzt wird, um die noch ungeklärten Fragen zum Agieren der Sicherheitsbehörden aufzuklären.