Ein Polizeiinformant könnte entscheidend werden im Verfahren um den Messerangriff, der einen 22-Jährigen das Leben gekostet hat. Welche Rolle spielt ein V-Mann?
Es ist aus juristischer Sicht zunächst ein eher unergiebiger Dienstagvormittag in Saal 1 des Stuttgarter Landgerichts. Die vier Zeugen können allesamt keine genaueren Angaben zu den Tätern machen. Aus einer Entfernung von rund 60 Metern hatten sie das Geschehen in Feuerbach beobachtet – die Tat in der Klagenfurter Straße vor dem Leibniz-Gymnasium und die anschließende Flucht der beiden Opfer.
Azaz A. lief an diesem warmen Sonntagnachmittag des 10. Oktober 2021 um sein Leben. Er schaffte es noch bis zum Wilhelm-Geiger-Platz, wo er vor Passanten blutüberströmt zusammenbrach. Er starb kurze Zeit später im Klinikum Stuttgart an den schweren Verletzungen, die ihm mit einem Messer zugefügt worden waren. Sein Begleiter überlebte, nachdem er von den Tätern zusammengeschlagen worden war.
Verbindung mit einer rockerähnlichen Straßengang
Die Staatsanwaltschaft hat bereits vor einem Monat zum Prozessauftakt verlauten lassen, dass die Tat in Verbindung mit einer rockerähnlichen Straßengang zu sehen ist, die in der Nachfolge der verbotenen kurdisch dominierten Organisation „Red Legion“ steht. Die Behörde ist zu der Überzeugung gelangt, dass Azaz A. „einem heimtückischen Mord“ zum Opfer gefallen ist, weil er nichts mehr mit der Gang zu tun haben wollte. Außerdem habe er eine Beziehung mit der Schwester eines der Angeklagten gehabt, was dieser nicht akzeptieren wollte.
Azaz A. und sein Begleiter sind offensichtlich arglos in einen Hinterhalt gelockt worden. Bei der Umarmung zur Begrüßung sei bereits auf Azaz A. eingestochen worden. Mehrere Männer sollen danach einen Kreis um die Opfer gebildet haben, aus diesem heraus immer wieder einer nach innen getreten sei, um eines der Opfer brutal anzugehen.
Vier Männer Anfang 20
Über vier Männer Anfang 20 wird nun vor der 3. Strafkammer des Landgerichts geurteilt. Und über eine junge Frau, die Beihilfe geleistet haben soll. Ein weiterer mutmaßlicher Täter gilt als flüchtig. Und es könnte weitere Beteiligte gegeben haben, die Zeugen sprechen von bis zu zehn Angreifern.
Konkretere Ermittlungsergebnisse beruhen auf anderen Aussagen. Auf denen des überlebenden Opfers oder auf jenen eines V-Manns, den die Verteidigung erwähnt. Ein Polizeiinformant innerhalb der Bandenstruktur könnte demnach Kronzeuge sein.