Dass Verbraucher immer weniger für ihr Geld bekommen, liegt auch an einem Kniff der Lebensmittelindustrie. Was hat es mit der sogenannten Shrinkflation auf sich?

Digital Desk: Michael Bosch (mbo)

Die Preise für Lebensmittel und andere Waren sind im vergangenen Jahr kräftig gestiegen. Schuld war die Inflation, die inzwischen wieder gesunken ist. Dass Menschen spürbar weniger fürs Geld bekommen, liegt aber noch an einem anderen Phänomen: der sogenannten Shrinkflation.

 

Der Anglizismus setzt sich aus den Wörtern „to shrink“, was übersetzt „schrumpfen“ bedeutet und Inflation zusammen. Damit gemeint sind versteckte Preiserhöhungen, die für Konsumenten nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. In der Regel wird weniger Inhalt zum gleichen oder sogar zu einem höheren Preis angeboten. Der Trick: die Packungsgröße bleibt meist gleich, enthält aber weniger.

Verbraucherschützer kritisieren Mogelpackungen regelmäßig

Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass Unternehmen immer häufiger Tricks anwenden, um höhere Preise zu verschleiern. Im vergangenen Jahr zählte die Verbraucherzentrale Hamburg so viele Mogelpackungen wie nie zuvor.

Ein relativ aktuelles Beispiel ist der Lebensmittelkonzern Upfield, der einfach 100 Gramm weniger Sanella-Streichfett verkaufte, die Packungsgröße blieb gleich. Verbraucherschützer klagten – und bekamen recht.

Weitere Tricks der Lebensmittelindustrie, um Kunden zu täuschen, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Und was ist mit „Skimpflation“ gemeint?

Weniger drin zum selben Preis, das ist nur eine gängige Masche im Supermarktregal. Daneben gibt es das Phänomen der Skimpflation. Das englische Wort „skimp“ heißt knausern oder einsparen. Dabei wird nicht etwa an der Menge, sondern an der Qualität gespart. Die Herstellungskosten werden dadurch gesenkt, die Ersparnis wird aber nicht an den Verbraucher weitergegeben. Dabei sind drei Methoden verbreitet:

  • Die Hersteller ersetzen hochwertige – und damit meist teurere – Zutaten durch günstiger. Ein Beispiel: statt Sonnenblumen- wird Palmöl verwendet.
  • Der Wasseranteil in Produkten steigt. Kaum bemerkbar macht sich das für den Verbraucher in Säften oder Produkte, die tiefgekühlt sind.
  • Der Anteil an Zutaten, die viel kosten, wird verringert. Ein Beispiel ist Müsli.

Wie ist die rechtliche Situation bei Mogelpackungen?

Eigentlich sind Mockelpackungen in Deutschland verboten. Der entsprechende Paragraph (43, Absatz 2) findet sich im Mess- und Eichgesetz. Dort heißt es: „Fertigpackungen herzustellen … in Verkehr zu bringen oder sonst auf dem Markt bereitzustellen, wenn sie ihrer Gestaltung und Befüllung nach eine größere Füllmenge vortäuschen als in ihnen enthalten ist.“

Allerdings gibt es einen Haken. Aus rechtlicher Sicht liegt eine solche Mogelpackung nur vor, wenn 30 Prozent des Inhalts Luft sind. Außerdem gibt es Ausnahmen, wie Pralinenverpackungen. Diese dürfen deutlich größer sein. Kann man den Inhalt einer Packung durch ein Sichtfenster sehen – oder lässt dieser sich ertasten – darf eine Packung auch deutlich mehr Luft enthalten.