Unglück in Wertheim Experten haften nicht für den Mauerfall
Eine neun Meter hohe historische Sandsteinmauer fällt am frühen Morgen in der Wertheimer Altstadt krachend auf die Straße. Hätte eine Spezialfirma das Unglück verhindern können?
Eine neun Meter hohe historische Sandsteinmauer fällt am frühen Morgen in der Wertheimer Altstadt krachend auf die Straße. Hätte eine Spezialfirma das Unglück verhindern können?
Der Einsturz einer historischen Sandsteinmauer hinter der Stiftskirche in der Altstadt von Wertheim (Main-Tauber-Kreis) im Jahr 2019 entwickelt sich für den Eigentümer zur finanziellen Katastrophe. Sein Versuch, vor einer Zivilkammer des Mosbacher Landgerichts bei einer Spezialfirma einen Schadenersatz zu erstreiten, steht vor dem Scheitern. Die Geschäftsführer des Unternehmens hatten die Mauer wenige Wochen vor dem Unglück in Augenschein genommen. Eine objektive Pflichtverletzung sei den Ingenieuren aber nicht nachzuweisen, teilte die Vorsitzende Richterin Susanne Wunderlich die vorläufige Rechtsauffassung ihrer Kammer beim Erörterungstermin am Dienstag mit. Das Urteil soll am 30. März ergehen.
„So einen unsinnigen Prozess habe ich in 36 Jahren als Rechtsanwalt nicht erlebt“, sagte hinterher der Prozessbevollmächtigte der verklagten Sanierungsfirma, Jürgen Langanke. Denn tatsächlich hatten die Chefingenieure des Unternehmens bei dem Vororttermin lediglich oberflächlich auf die Mauer schauen können. Ein offizieller Auftrag war noch nicht erteilt. Ein Angebot für eine Voruntersuchung, bei der auch Bohrungen Aufschluss über das Innere der Mauer geben sollten, wurde erst zwei Tage später verschickt. Dennoch stellte sich die Frage, ob ein Fall von vorvertraglicher Haftung vorliegen könnte. Von einem drohenden Zusammenbruch der Mauer sei bei dem Gespräch nie die Rede gewesen, sagte der Eigentümer.
Der Fall ist heikel, wie auch der vom Gericht bestellte Gutachter hinterher einräumte. Wenn sich so etwas durchsetze, müsse man bei Vorgesprächen zu möglichen Aufträgen ziemlich aufpassen, sagte der Experte, der selbst ein Ingenieurbüro in Mannheim betreibt. Vor Gericht stützte er die Auffassung der Beklagten. Ohne eine vertiefte Voruntersuchung sei es auch einem Fachmann nicht möglich gewesen, fundierte Prognosen über die Standfestigkeit der Mauer zu stellen. „Ein paar Risse besagen da gar nichts“, erklärte der Sachverständige und deutete aus dem Fenster des Landgerichts auf die gegenüberliegende Fassade des Behördenbaus. Da seien auch Risse in der Fassade. „Deshalb kann ich doch nicht gleich teure Sicherungsmaßnahmen verhängen.“
Während der Eigentümer betonte, in dem Vorgespräch sei er nicht auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen worden, sagte der Geschäftsführer der beklagten Firma, diese Frage werde bei jedem einschlägigen Gespräch erörtert. „Jeder private Eigentümer möchte das wissen. Wir sagen dann standardmäßig, dass die Mauer morgen einstürzen kann oder auch erst in zehn oder 20 Jahren.“ Das sei die einzige seriöse Vorhersage, die man ohne Voruntersuchung treffen könne, fand auch der Gutachter.
Am Ende vergingen zwischen dem Ortstermin und dem Einsturz exakt 67 Tage. Am 17. Dezember gegen 6 Uhr morgens krachte die neun Meter hohe Mauer in sich zusammen. Glücklicherweise war um diese Zeit noch niemand auf der Straße. Jetzt, nach Kenntnis der Wandgeometrie und des dahinter liegenden Erdreiches müsse man feststellen, dass die Mauer nie eine ausreichende Standsicherheit gehabt habe, sagte der Gutachter. Dafür habe sie noch vergleichsweise lange gehalten, stellte die Richterin fest.
Zu den anvisierten Voruntersuchungen war es zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekommen, weil der Eigentümer zunächst den Eingriff mit der Versicherung und dem Denkmalamt abstimmen musste. Ohne Zustimmung der Behörde dürften nicht einmal Sonden eingeführt werden, sagt der Anwalt des Eigentümers, Johanns Hoffmann. Er habe gar nicht anders handeln können.
Diese Problematik sah auch das Gericht. Es handele sich für den Eigentümer um eine „schicksalhafte Entwicklung“. Allerdings bestünde für Hausbesitzer auch die Verpflichtung, frühzeitig Schäden zu beheben, um Unglücke zu verhindern. Für den Mann türmen sich nun die Kosten. Statt maximal 120 000 Euro, wie die Fachfirma die Sanierungskosten in einem ersten Überschlag noch vor dem Zusammenbruch taxierte, liegt er nun bei 370 000 Euro. Hinzu kommen die Gerichtskosten. Allein das Gutachten dürfte mehrere 10 000 Euro gekostet haben.
Für Hausbesitzer, die wie sein Mandant meist Laien seien und sich deshalb doch naturgemäß auf das auch vorläufige Urteil einer Fachfirma müssten verlassen können, sei das sich abzeichnende Urteil keine gute Nachricht, sagt Hoffmann. Allein in Wertheim gebe es etliche solcher Stützmauern.