Stuttgart - Aktuell besitzen 910 Rechtsextremisten einen Waffenschein. Das sind 910 Waffenscheine zu viel – keine Kleinigkeit. Wenn es nicht gelingt, Verfassungsfeinden wenigsten den legalen Zugang zu Waffen zu versagen, muss sich keiner über Verbrechen wie den Mord an dem Regierungspräsidenten Walter Lübcke wundern. Ein Helfershelfer des Tatverdächtigen, Neonazi wie dieser selbst, verfügte über die Genehmigung für ein ganzes Arsenal legaler Schusswaffen. Das ist dringend zu unterbinden.
Diesem Ziel dient die Novelle des Waffenrechts. Sinnvoll wäre es, grundsätzlich zu unterstellen, dass Mitglieder verfassungsfeindlicher Organisation das im Gesetz vorgeschriebene Kriterium der Zuverlässigkeit nicht erfüllen, um eine Waffe zu führen – ungeachtet ihres sonstigen Lebenswandels. Wie praktikabel solche Vorschriften in der Praxis sind und wie verlässlich der Verfassungsschutz extremistische Waffenbesitzer bei den zuständigen Behörden meldet, bleibt zweifelhaft. Einwände gibt es auch gegen verschärfte Regeln, die Sportschützen und Jäger betreffen. Doch sie hantieren bei ihrem Hobby eben mit lebensgefährlichem Gerät. Da sind Sicherheitsstandards nötig, welche die Risiken kriminellen Missbrauchs auf minimalem Niveau halten.