Verwaltungsgericht zur Montagsdemo Verlegung der Stuttgart-21-Montagsdemo ist rechtmäßig

Die Stuttgart-21-Gegner dürfen vorerst nicht mehr vor dem Bahnhof auf dem Arnulf-Klett-Platz protestieren. Das hat der Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag entschieden und damit der Stadt Stuttgart Recht gegeben.
Stuttgart - Die Montagsdemonstrationen der Stuttgart-21-Gegner dürfen in den nächsten beiden Wochen (16. und 23. Dezember) nicht auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden. Das ist die Folge eines unanfechtbaren Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim. Der erste Senat hat der Stadt zugestanden, den Demonstranten „wegen erheblicher Verkehrsbeeinträchtigungen“ die Nutzung ihres angestammten Versammlungsortes für die genannten Termine zu untersagen und ihnen alternativ die Lautenschlagerstraße zuzuweisen.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart einem Eilantrag der S-21-Gegner gegen die Verlegung am 9. Dezember stattgegeben, da nicht ausreichend geklärt sei, ob die Lautenschlagerstraße den gebotenen Sicherheitsanforderungen ausreichend Rechnung tragen könne. Die Parkschützer, die die Demos organisieren, verneinen dies. Die Beschwerde der Stadt dagegen hatte nun Erfolg.
Die Parkschützer kritisieren den Beschluss
Zur Begründung führen die Mannheimer Richter an, die Stadt habe eine vertretbare Abwägung getroffen, wenn sie den Interessen der Verkehrsteilnehmer Vorrang gegenüber dem von der Versammlungsfreiheit geschützten Interesse der Projektgegner einräume. Der VGH verwies auf die von der Ordnungsbehörde am 18. November ermittelten 1800 Fahrzeuge, die wegen der Demo einen 5,3 Kilometer langen Stau gebildet hätten. Am 25. November seien sogar 2780 Fahrzeuge (acht Kilometer Stau) behindert worden. Hinzu kämen rund 6500 Busfahrgäste, die regelmäßig von Verzögerungen betroffen seien. Bei 8300 betroffenen Verkehrsteilnehmern in diesem Jahr, aber nur rund 1500 Demonstrationsteilnehmer (Schätzungen der Polizei) müssten die Projektgegner die verfügte Einschränkung hinnehmen. Die angenommenen Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Lautenschlagerstraße seien von der Stadt entkräftet worden. Für die Montagsdemo sei genug dort genug Platz vorhanden. Fußgänger würden nicht unmittelbar behindert, und es gebe ausreichend Fluchtwege.
Der Sprecher der Parkschützer, Matthias von Herrmann, kritisierte den Beschluss: „Wir sind sehr erstaunt, dass das Gericht unserer Sicherheitsbedenken nicht gewürdigt hat.“ Zudem bezweifle man die dem Richterbeschluss zu Grunde liegenden Zahlen der SSB. Ordnungsbürgermeister Martin Schairer erklärte hingegen: „Ich bin froh, dass der City-Ring um den Hauptbahnhof für die montäglichen Demonstrationen wegen der unzumutbaren Belastung für die Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung steht.“ Während der VGH seinen Beschluss ausdrücklich auf die beiden nächsten Montagsdemos bezieht, leitet die Stadt aus der Entscheidung auch Konsequenzen für die bis März 2014 angemeldeten Protestkundgebungen ab. Man wolle mit den Veranstaltern über andere Örtlichkeiten für die künftigen Montagsdemos sprechen, so Schairers Referent Hermann Karpf: „Für uns wäre dabei der Marktplatz die erste Option.“
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