Der AfD eine zu rechtsextreme Gesinnung nachzuweisen, ist harte Arbeit. Verfassungsschützer sammeln Zitat um Zitat, um die eigentlichen Ziele der Partei zu erkennen – und werden fündig.
30.01.2024 - 15:13 Uhr
Nicht wie ursprünglich geplant im Februar, sondern erst am 12. und 13. März wird sich das Oberverwaltungsgericht in Münster mit der Frage beschäftigen, ob der Verfassungsschutz die sogenannte Alternative für Deutschland (AfD) als Verdachtsfall einstufen darf. Grund für die Terminverschiebung sind weitere Beobachtungen, die erst kurzfristig in das Verfahren eingebracht wurden. Die Partei braucht nun mehr Zeit, um sich darauf einzustellen.