Darf eine Geheimdienst-Präsidentin einen Vortrag bei der AfD halten? Im Landtag ist das umstritten. Nun soll sich Beate Bube im Parlamentarischen Kontrollgremium rechtfertigen.

Stuttgart - Wegen eines beabsichtigten Vortrags bei der AfD muss die Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz, Beate Bube, erhebliche Kritik aus dem Landtag einstecken. „Eine Präsidentin des Verfassungsschutzes darf sich nicht vor den ideologischen Karren der AfD spannen lassen“, erklärte SPD-Fraktionschef Andreas Stoch zu dem ursprünglich für 5. Dezember geplanten Referat vor dem AfD-Kreisverband Heilbronn. Bube wollte dort zum Thema „Wie bedroht uns der Islamismus“ reden, hat den Termin am vergangenen Freitag aber abgesagt. Begründung: Da der Verfassungsschutz seit Anfang November mit der Jungen Alternativen eine Teilorganisation der AfD beobachte, sei ein Vortrag der Behördenchefin nicht weiter möglich.

 

Stoch: Dann muss sie zurücktreten!

Stoch nannte dieses Argument „grotesk und peinlich“. „Die Präsidentin des Verfassungsschutzes weiß ja hoffentlich nicht erst seit heute, dass ihre Behörde die Jugendorganisation der AfD beobachtet“, so der frühere Kultusminister. Eine solche Entscheidung falle nicht vom Himmel, sondern werde über einen langen Zeitraum vorbereitet. Alles deute deshalb darauf hin, dass Frau Bube nur auf Druck von außen den Termin abgesagt habe. Aus der Diskussion um den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, habe sie also augenscheinlich nichts gelernt. Stoch forderte Bube auf, den Vorgang an diesem Mittwoch im Parlamentarischen Kontrollgremium aufzuklären: „Wenn Frau Bube dies nicht gelingt, muss sie zurücktreten.“

FDP: AfD ist keine normale Partei

Auch der FDP-Abgeordnete Nico Weinmann hält das Verhalten Bubes für erklärungsbedürftig. Grundsätzlich sei gegen Vorträge des Verfassungsschutzes bei Parteien nichts zu sagen, so der Liberale: „Die AfD ist aber keine normale Partei.“ In Zeiten, in denen erwogen werde, diese geheimdienstlich zu beobachten, müsse der Verfassungsschutz besonders auf Abstand und Objektivität achten: „Da kann schon ein Vortrag einen falschen Eindruck vermitteln und ist daher abzulehnen.“ Weinmann argumentiert ähnlich wie Stoch und kritisiert die Begründung für die Absage. Auf die Beobachtung der AfD-Jugend müsse hingearbeitet worden sein, „so dass eine Absage schon früher angezeigt gewesen wäre“.

Strobl verweist auf Mittwoch

Innenminister Thomas Strobl, in dessen Ressortverantwortung der Verfassungsschutz fällt, bestätigte am Montag: „Die Beobachtung der Jungen Alternative ist im Landesamt für Verfassungsschutz gründlich überlegt und geprüft worden.“ Zu Bubes Vortrag wollte er sich jedoch nicht äußern. Der Präsidentin solle vielmehr zunächst am Mittwoch Gelegenheit gegeben werden, gegenüber den Abgeordneten Stellung zu beziehen. Dort sei auch die Gelegenheit für weitere Bewertungen. Er bekräftigte jedoch seine Auffassung, dass die AfD „sich Richtung Rechtsextremismus entwickelt“ und sieht dies auch durch Äußerungen von Delegierten auf dem jüngsten AfD-Bundesparteitag bestätigt. AfD-Mitglieder hätten kein Problem damit gehabt, in Chemnitz Seit’ an Seit’ mit Neonazis zu marschieren. Deshalb müsse eine Neubewertung dieser Partei stattfinden.

AfD beklagt Benachteiligung

Der Sprecher des Landesamts, Ilker Vidinlioglu, bezeichnete Fachvorträge von Verfassungsschutz-Mitarbeitern vor parlamentarischen Parteien als normal: „Wir behandeln da alle Parteien gleich.“ Eben darauf pocht auch die AfD. Der Chef des Heilbronner Kreisverbands und Landtagsabgeordnete Rainer Podeswa verweist auf einen Vortrag zum Thema Islamismus, den Bube im März 2017 bei der CDU Bad Rappenau gehalten habe. „Der AfD Kreisverband Heilbronn wollte nichts Anderes als denselben Vortrag bekommen“, erklärt Podeswa auf der Internetseite der Parteigliederung. „Gerne hätten wir unseren Vortrag ebenfalls öffentlich durchgeführt wie die CDU, was aber Frau Bube nicht wollte“, so Podeswa. Die AfD habe diesen Wunsch respektiert und aus diesem Grund nur parteiintern eingeladen. Die Absage sei eine klare politische Benachteiligung, denn die CDU habe mit dem Vortrag öffentlich werben dürfen.

Die SPD sieht darin den Beleg, „dass man sich mit einem Vortrag bei der AfD für deren Zwecke instrumentalisieren“ lässt, meint der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, der frühere Innenminister Reinhold Gall. „Ich hätte als Präsident des Verfassungsschutzes einen solchen Vortrag bei der AfD nie zugesagt“, sagte sein Grünen-Kollege Uli Sckerl.