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Fachgeschäfte

Kulanz oder Recht?

Was beim Schenken gut gemeint war, findet beim Beschenkten nicht immer Gefallen. Diese Tipps helfen beim Umtauschen.

Kulanz oder Recht?

Foto: fxquadro/123rf/Itzehoer

Grundsätzlich kommt es beim Umtausch eines Geschenks darauf an, wo dieses gekauft wurde. ,,Bei Online-Bestellungen gilt generell ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen", weiß Clemens Cichonczyk, Geschäftsführer der Itzehoer Rechtsschutzunion. ,,Die Frist beginnt erst, wenn die Ware ankommt." Der Widerruf sollte schriftlich formuliert sein, Gründe für die Rückgabe muss der Käufer nicht nennen. Manche Händler übernehmen die Kosten für eine Retoure. Wenn der Käufer die Rücksendung jedoch bezahlen soll, muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Es lohnt deswegen in jedem Fall, sich vor einer Bestellung gründlich zu informieren. Ausgenommen vom Recht auf Rückgabe sind verderbliche Waren oder, wenn das Geschenk online bei einer Privatperson gekauft wurde.

Vor dem Kauf abklären: Darf umgetauscht werden?

Ladengeschäfte hingegen sind nicht verpflichtet, Geschenke umzutauschen. Geschieht das dennoch, ist es immer Kulanz des Händlers. Deswegen sollte man bei teuren Einkäufen vorher unbedingt nachfragen, ob und wie lange umgetauscht oder zurückgegeben werden kann. Gut ist es, sich schon beim Kauf schriftlich ein Umtausch-Recht zusichern zu lassen. Wenn die Ware Mängel aufweist, kann sie innerhalb von zwei Jahren zurückgegeben werden - egal ob online oder im Laden gekauft.

Die Verbraucherrechte sind verbessert worden

Für Lieferungen aus dem europäischen Ausland sind die Verbraucherrechte verbessert worden. Hier gilt mittlerweile eine Gewährleistung von zwölf Monaten. Und was viele nicht wissen: Auch bei einer fehlerhaften Montage- oder Bedienungsanleitung haftet der Verkäufer. Wer viel online bestellt, kann sich zusätzlich absichern - mit einer privaten Rechtsschutzversicherung.

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