
Verfassungsgericht Hetzer, nehmt euch in Acht
Vom Spruch des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Renate Künast dürfen sich viele angesprochen fühlen. Die Meinungsfreiheit rechtfertigt keine grobschlächtigen Beleidigungen. Das könnte der erste Schritt zu einer Rekultivierung des öffentlichen Diskurses sein, hofft StZ-Autor Armin Käfer 02.02.2022