Erst ging es um Abschiebungen, dann um Einbürgerungen: Der Bundestag hat zwei Gesetze beraten, die wichtig für die Migrationspolitik der Ampelregierung sind. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Vorhaben.

Berliner Büro: Rebekka Wiese (rew)

Einfacher abschieben, einfacher einbürgern: Darum ging es am Donnerstag im Bundestag. Das Parlament hat zwei Gesetze beraten, mit denen die Ampelregierung ihre Migrationspolitik anpassen will. Sie plant ein Rückführungsverbesserungsgesetz sowie ein moderneres Staatsangehörigkeitsrecht. Was genau die Regierung vorhat, wie die Gesetze zusammenhängen und was Kritiker befürchten: ein Überblick.

 

Was ändert das Gesetz zu den vereinfachten Abschiebungen?

Einen Menschen abzuschieben ist Aufgabe der Polizei – und gar nicht so einfach. Das Gesetz will Rückführungen deshalb vereinfachen. Dabei geht es vor allem darum, dass die Behörden Ausreisepflichtige leichter festnehmen und länger festhalten dürfen. Wenn die Polizei jemanden mitnehmen will, der in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnt, durften die Beamten bislang nur in den Räumen der Betroffenen selbst nach ihnen suchen. Künftig dürfen sie auch andere Zimmer betreten, um dort nach dem Ausreisepflichtigen zu schauen. Ist jemand festgenommen, um abgeschoben zu werden, darf er bislang nicht mehr als zehn Tage im sogenannten Ausreisegewahrsam bleiben. Künftig darf die Polizei ihn 28 Tage festhalten. Außerdem ändern sich die Regeln für Menschen, die seit mehr als einem Jahr geduldet sind. Ihnen kündigten die Behörden ihre Abschiebung bislang noch einen Monat vorher an. Diese Ankündigung fällt nun weg – außer für Familien mit Kindern unter 12 Jahren, die weiterhin einen Monat vor ihrer Abschiebung davon erfahren.

Was ändert sich beim Staatsangehörigkeitsrecht?

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts will die Bundesregierung die Einbürgerungsquote erhöhen. Sie hofft auch, dass Deutschland als Einwanderungsland für Fachkräfte attraktiver wird. Wer hier lebt, soll einfacher einen deutschen Pass erhalten können: nach fünf statt nach bislang acht Jahren – aber weiterhin nur unter bestimmten Bedingungen. Zum Beispiel darf man keine Sozialleistungen beziehen oder vorbestraft sein, wenn man eingebürgert werden will. Man muss sich zum Grundgesetz und gegen Antisemitismus bekennen und einen Deutschtest bestehen. Bislang musste man auch seine bisherige Staatsangehörigkeit ändern. Diese Vorgabe fällt jetzt aber weg, man darf seinen alten Pass behalten. Die Reform hat noch einen weiteren zentralen Punkt: Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration haben es bei Einbürgerungen einfacher. Sie müssen zum Beispiel keinen schriftlichen Sprachnachweis erbringen.

Wie hängen die Gesetze miteinander zusammen?

Beide Gesetze sind wichtige Projekte, mit der die Ampelregierung ihre Migrationspolitik klarer aufstellen will. Und doch stehen sie für zwei ganz verschiedene Ansätze – das Rückführungsgesetz will Zuwanderung begrenzen, mit der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts stellt sich Deutschland als Einwanderungsland auf. Dass beide Projekte nun am selben Tag beraten werden, ist aber wohl kein Zufall.

Rückführungen für die einen, Einbürgerungen für die anderen, das ist ein Kompromisspaket. Vor allem Grünen-Abgeordnete des linken Parteiflügels, aber auch Teile der SPD dürften den Rückführungen nur ungern zustimmen. Im Gegenzug bekommen sie ein moderneres Staatsbürgerschaftsrecht. Eine Idee haben die Gesetze aber gemeinsam: Wer gehen muss und wer bleiben darf, soll schneller entschieden sein – endgültig.

Welche Kritik gibt es?

Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl, aber auch viele Linken-Abgeordnete sehen mit dem Rückführungsgesetz die Grundrechte von Asylbewerbern gefährdet. CDU und AfD kritisieren hingegen, dass das Gesetz nicht weitreichend genug sei. Es soll etwa 600 Abschiebungen mehr im Jahr ermöglichen als bisher – noch immer viel zu wenig, finden die Kritiker. Auch die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts sehen sie skeptisch. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, nannte das Vorhaben bei seiner Rede im Bundestag ein „Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz“. Es sei nicht nötig, die Hürden für die Einbürgerungen zu senken. Außerdem kritisierte er, dass man seine bisherige Staatsangehörigkeit künftig nicht mehr ablegen muss, um den deutschen Pass zu erhalten.