In den USA haben zwei Banken kürzlich Insolvenz angemeldet. Angesichts dessen fragen sich manche Kunden, wie ihre Einlagen abgesichert sind. Wir erklären es.

Von den jüngsten Pleiten der New Yorker Signature Bank und der kalifornischen Silicon Valley Bank sind deutsche Sparerinnen und Sparer in aller Regel nicht direkt betroffen, und auch die Schieflage der Credit Suisse hat hierzulande keine Auswirkungen auf Privatvermögen. Dennoch fühlen sich viele an das Jahr 2008 und die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers erinnert, die den Auftakt zur weltweiten Bankenkrise markierte. Aktuell sieht es nicht nach einer neuen Bankenkrise aus, aber aus der alten hat die EU Konsequenzen gezogen und die Sicherungssysteme reformiert. Im Krisenfall bekommen in der Konsequenz die meisten Kundinnen und Kunden ihre Einlagen erstattet.

 

Welche Summe ist in der EU geschützt?

Mit der staatlichen Einlagensicherung seien die Guthaben von Giro-, Tages- und Festgeldkonten sowie auf den Namen lautende Sparbriefe von bis zu 100 000 Euro je Einleger geschützt, sagt Thomas Schlüter vom Bundesverband deutscher Banken. Das gilt für alle Banken mit Sitz in der Europäischen Union und in Norwegen. Für Gemeinschaftskonten von Eheleuten gilt die doppelte Summe. In Ausnahmefällen sind sogar bis zu 500 000 Euro geschützt, wenn die Einzahlung mit einem bestimmten Lebensereignis zusammenhing und nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Das kann etwa der Verkauf einer privat genutzten Immobilie, Scheidung, Ruhestand oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein.

Können auch höhere Summen geschützt sein?

Das hängt vom jeweiligen Sicherungsfonds ab. In Deutschland gibt es mehrere davon. Private und öffentliche Banken mit Sitz in Deutschland gehören dabei der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an. Sie ist eine hundertprozentige Tochter des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). Höhere Guthaben von bis zu fünf Millionen Euro können dabei von freiwilligen Einlagensicherungsfonds privater oder öffentlicher Banken entschädigt werden – wie hoch die Sicherung ist, hängt von der Größe der Bank ab, bis zu 750 000 Euro sollen es in jedem Fall sein.

Laut Stiftung Warentest soll die Haftungsgrenze Anfang 2025 auf drei Millionen Euro pro Person und Bank sinken, ab Anfang 2030 auf eine Million Euro. Anders als bei der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es aber keinen rechtlichen Anspruch auf die Entschädigung, warnt die Online-Ratgeberseite Finanztip und rät: Wer Guthaben oberhalb von 100 000 Euro habe, gehe auf Nummer sicher, wenn er oder sie das Geld auf mehrere Banken verteilt.

Und wie ist es bei anderen deutschen Banken?

Die Sparkassen – zu denen auch die BW-Bank organisatorisch zählt – gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe im DSGV (Deutscher Sparkassen- und Giroverband) an. Und für die Volks- und Raiffeisenbanken ist die BVR Institutssicherung und Sicherungseinrichtung des BVR (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken) zuständig. In beiden Systemen springen die anderen Mitglieder aus dem Verbund für das angeschlagene Institut ein. Sowohl bei den Sparkassen als auch bei den Genossenschaftsbanken ist Spargeld daher in unbegrenzter Höhe geschützt.

Gibt es zusätzlichen Schutz?

Wenn mehrere Banken gleichzeitig pleitegehen, springt möglicherweise der Staat ein und rettet sie – wie zuletzt während der Finanzkrise geschehen. Eine gesetzliche Garantie gibt es dafür aber nicht.

Wie sieht es in der restlichen EU aus?

Hat eine insolvente Bank ihren Sitz im EU-Ausland, muss sich die Einlagensicherung des Herkunftslandes um die Entschädigung kümmern. Laut EU-Einlagensicherungsrichtlinie sind dabei maximal 100 000 Euro pro Kunde und Bank geschützt. Eine gemeinsame europäische Einlagensicherung gibt es bislang genauso wenig wie eine gemeinsame Haftung. Stattdessen sollen die Banken der EU-Mitgliedsländer bis Mitte 2024 einen Grundstock an Geld in die Sicherungstöpfe in ihren Heimatländern eingezahlt haben. Dieser Grundstock liegt bei mindestens 0,8 Prozent der geschützten Einlagen.

Woran sollte man im EU-Ausland achten?

Zudem melden die Experten von Stiftung Warentest Zweifel an der Einlagensicherung von EU-Ländern an, deren Wirtschaftskraft von großen Ratingagenturen schwächer bewertet wird. Es sei fraglich, dass die Einlagensicherungstöpfe in diesen Ländern gut genug gefüllt seien, um Sparer nach einer größeren Bankpleite zeitnah entschädigen können. So mussten Kunden nach der Pleite der bulgarischen Corpbank im Jahr 2014 ein halbes Jahr bangen, bevor es mit der Entschädigung losging. Für empfehlenswert halten sie Banken aus Deutschland, Luxemburg, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, der Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Dänemark, Belgien, Schweden, Norwegen und Finnland. Finanztip geht sogar noch weiter und schließt wegen ihres schlechteren Ratings Belgien und Großbritannien aus.

Wie läuft eine Entschädigung ab?

Betroffene Kundinnen und Kunden brauchen für die Auszahlung der Entschädigung in aller Regel nichts zu unternehmen. Die jeweils zuständige Sicherungseinrichtung meldet sich von allein, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Insolvenz einer Bank festgestellt hat. Angeschriebene müssen dann lediglich darauf reagieren und eine Kontoverbindung angeben, an die die Entschädigung überwiesen werden soll.

Und wie sieht es im Fall der nun betroffenen US-Banken aus?

Von den jüngsten Pleiten der New Yorker Signature Bank und der kalifornischen Silicon Valley Bank dürften deutsche Sparerinnen und Sparer übrigens kaum direkt betroffen sein. Zwar hat die Bafin für den Deutschen Ableger der Silicon Valley Bank, der Silicon Valley Bank Germany Branch, ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen und angeordnet, die Bank für den Kundenverkehr zu schließen. Weil die Bank aber in Deutschland kein Einlagengeschäft betreibt, ergäben sich in Deutschland auch keine Konsequenzen für die Einlagensicherung, so die Bafin.