Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, ein neues Gutachten des BfV zur AfD sei bereits weitgehend fertiggestellt. Der Entwurf für das neue Gutachten enthalte auch einen neuen Punkt: „Verhältnis zu Russland“. Das BfV will den Medienbericht nicht kommentieren.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will einen Medienbericht über seine aktuelle Einschätzung der AfD nicht kommentieren. „Zu behördeninternen Arbeitsabläufen nimmt das BfV grundsätzlich keine Stellung“, teilte der Nachrichtendienst am Montag auf Anfrage mit und fügte hinzu: „Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutrifft oder nicht.“ Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zuvor berichtet, ein neues Gutachten des BfV zur AfD sei bereits weitgehend fertiggestellt. Neben der bereits bekannten Einschätzung der Behörde zu Rassismus und Autoritarismus enthalte der Entwurf für das neue Gutachten auch einen neuen Punkt: „Verhältnis zu Russland“.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Gesamtpartei im März 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft - eine Einschätzung, die rund ein Jahr später in erster Instanz durch das Verwaltungsgericht Köln bestätigt wurde. Die AfD setzt sich dagegen juristisch zur Wehr. Das Verfahren beim Oberverwaltungsgericht in Münster läuft noch. Mitte März soll es eine mündliche Verhandlung geben.
Üblicherweise prüft der Verfassungsschutz bei einem Verdachtsfall nach etwa zwei Jahren, ob sich der Verdacht erhärtet hat oder nicht. Im Fall der AfD ist allerdings zu erwarten, dass diese Entscheidung erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens fallen wird. Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang sieht die Partei kontinuierlich auf dem Weg „nach rechtsaußen“. Bereits die Einstufung als Verdachtsfall ermöglicht seiner Behörde den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Dazu zählen unter anderem die Observation und das Einholen von Auskünften über Informanten aus der jeweiligen Szene.
Die AfD-Landesverbände in Sachsen und Thüringen werden von den dortigen Verfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet.