50 Gramm Cannabis sind seit der Teil-Legalisierung in den eigenen vier Wänden in Deutschland erlaubt. Was aber, wenn die Erntemenge dieses Maximum überschreitet?

Digital Desk: Michael Bosch (mbo)

Seit dem 1. April darf in Deutschland legal gekifft werden. Mit der Teil-Legalisierung ist auch der Anbau in den eigenen vier Wänden möglich. Für diejenigen, die nicht in einem Cannabis-Club Mitglied werden möchten, ist das sogar der einzige Weg, um an Marihuana zu kommen. Denn der Verkauf ist weiterhin illegal.

 

Der Anbau daheim ist aber reglementiert: Erlaubt sind drei Pflanzen pro Person. Wer in der Öffentlichkeit unterwegs ist, dem ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials gestattet – das Cannabis darf aber nur für den Eigenkonsum bestimmt sein, darf also nicht verkauft oder weitergegeben werden. Daheim, im Haus oder der privaten Wohnung, darf man bis zu 50 Gramm aufbewahren. Hier liegt eine Grenze, die auch für den Begriff "nicht geringe Menge Cannabis" wichtig ist.

Cannabis und Hanfpflanzen: Nur zum Eigenkonsum erlaubt

Was aber, wenn die ein bis drei Pflanzen, bei der Ernte mehr als 50 Gramm abwerfen? Was über die Maximalmenge hinausgeht, muss sofort vernichtet werden, heißt es im Gesetz. Denn: Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere.

Wie viel Gramm Blüten – sie enthalten das meiste THC und darauf zielt die Ernte entsprechend ab – eine Pflanze produziert, hängt von der Sorte, den Wachstumsbedingungen und weiteren Faktoren ab. Allerdings kann schon eine durchschnittliche Ernte eine Menge von 30 Gramm abwerfen. Pro Person im Haushalt sind drei Hanfpflanzen erlaubt. Klar ist indes, dass zum Beispiel mehrere Kilo Cannabis keine "geringe Menge" mehr sind.

Dass beispielsweise vertrocknete Hanfpflanzen, die wegen fehlender Pflege eingehen und vertrocknen, faktisch als Rauschgift gelten dürften, wird in einschlägigen Foren heiß diskutiert. Wie die Polizei die Höchstmenge in Privatwohnungen kontrollieren soll, darüber steht im neuen Cannabisgesetz nichts. Geregelt sind Dokumentationspflichten und amtliche Kontrollen aber für die Anbau-Clubs.

Cannabis Grenze: Was gibt es zu beachten?

Nachbarn können Züchter, von denen sie sich über die Maße gestört fühlen, anzeigen. Im Gesetz heißt es dazu, es „dürfen keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft verursacht werden“. Dazu gehört beispielsweise Geruchsbelästigung. Auch zum Anbau von Cannabis im Kleingarten gibt es rechtliche Unklarheiten.

Zudem müssen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, damit Kinder und Jugendliche nicht einfach an das angebaute Marihuana gelangen. Konkret heißt es dazu: „Es sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um das zum Zwecke des Eigenkonsums angebaute Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu schützen. Das kann beispielsweise erreicht werden, indem Cannabispflanzen sowie geerntetes Haschisch und Marihuana in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden.“