Die Landesregierung soll Fahrverbote für Stuttgart umsetzen, fordert die Deutsche Umwelthilfe. Minister Hermann betont, man brauche erst das schriftliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Stuttgart. - Das Fahrverbots-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig für Stuttgart setzt die Landesregierung unter Druck. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als siegreicher Kläger im Kampf um bessere Luft hat der Regierung eine Frist bis diesen Freitag gesetzt. Sie solle erklären, das Urteil umzusetzen. Die DUH fordert zudem, am 15. April mit der Öffentlichtkeitsbeteiligung für den erneuerten Luftreinhalteplan zu beginnen. Ohne diese werde man die Zwangsvollstreckung beantragen. Eine „Normalität im Umgang mit rechtlichen Verpflichtungen und Zusagen“ sei „nicht immer selbstverständlich“, begründet die DUH ihr Vorgehen.

 

„Wir werden das Leipziger Urteil nicht ignorieren“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Donnerstag vor der Presse. Der Luftreinhalteplan werde überarbeitet, unter den geplanten Maßnahmen würden auch Verkehrsbeschränkungen sein. Das Gericht hatte entschieden, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis Euro 4 müssten schnellstmöglich umgesetzt werden, um die seit Jahren zu hohe Stickoxidbelastung zu senken. Euro-5-Fahrzeuge dürften zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit nicht vor dem 1. September 2019 aus dem Verkehr gezogen werden.

Urteil wird bis Pfingsten erwartet

Man könne mit der Überarbeitung des Plans erst beginnen, „wenn uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt“, so Hermann. „Ich finde es frivol, dass das Gericht uns Zeitdruck macht und wir gleichzeitig auf das Urteil warten müssen“, so Hermann weiter. Es wird bis Pfingsten erwartet.

In der CDU, die Teil der Regierungskoalition ist, empfehlen prominente Mandatsträger, das Urteil zu ignorieren. Der Stuttgarter Bundestagsabgeordnete und CDU-Kreisvorsitzende Stefan Kaufmann, selbst Anwalt, schrieb in seinem Abgeordnetenbrief: „Fahrverbote sind angesichts immer besser werdender Schadstoffwerte unverhältnismäßig“. Alexander Kotz, CDU-Fraktionschef im Gemeinderat, hatte in der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses gesagt, Euro-4-Fahrzeuge stillzulegen sei „nicht verhältnismäßig“, Euro-5-Fahrzeuge im September 2019 aus dem Verkehr zu nehmen „nicht umsetzbar“.

Auch IHK-Hauptgeschäftsführer Johannes Schmalzl lehnt Fahrverbote ab. Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart, verwies auf die Betroffenheit der Handwerksbetriebe. Das Gericht hatte aber festgehalten, dass es gerade für Handwerker „hinreichender Ausnahmen“ bedürfe.