Wenn das Regierungspräsidium bis Ende Juli keine konkreten Schritte gegen die zu hohen Feinstaubwerte am Neckartor in Stuttgart unternimmt, will ein Anwohner vor Gericht ziehen.

Stuttgart - Wenn das Regierungspräsidium bis Ende Juli keine konkreten Schritte gegen die zu hohen Feinstaubwerte am Neckartor unternimmt, folgt eine weitere Klage gegen die Aufsichtsbehörde. Das hat am Freitag der Rechtsanwalt Roland Kugler mitgeteilt, der einen am feinstaubträchtigen Neckartor wohnenden Kläger vertritt.

 

„Das Regierungspräsidium hat die in einem gerichtlichen Vergleich mit meinem Mandanten geschlossenen Vereinbarungen nur formal eingehalten, aber nicht umgesetzt“, kritisiert Kugler. In dem Prozess vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte sich die Aufsichtsbehörde verpflichtet, bis Dezember 2011 die Einführung von Tempo 40 im Stadtgebiet zu prüfen, sowie bis März 2012 weitere verkehrsbeschränkende Maßnahmen am Neckartor. Das Tempolimit sei zwar geprüft, aber verworfen worden, bemängelt Kugler. Das Gleiche gelte für andere Maßnahmen am Neckartor. Bis heute könne das Regierungspräsidium nicht verbindlich sagen, ob und wann etwas gegen die überhöhten Feinstaubschwaden unternommen werde.

Taten statt Ideen

„Das reicht nicht, mein Mandant fordert Taten statt unverbindliche Ideen“, betont der Anwalt. Es könne nicht sein, dass der Stuttgarter Luftreinhalteplan in sieben Jahren nur einmal nachgebessert worden sei. Der Europäische Gerichtshof habe die Behörden zu einer ständigen Nachbesserung verpflichtet, bis die Grenzwerte eingehalten würden. Falls das Regierungspräsidium bis Ende Juli keine Maßnahmen ergreife, um die Gesundheit der Bürger zu schützen, werde sein Mandant erneut das Verwaltungsgericht anrufen.