Dem Geheimdienstexperten Hartfrid Wolff von der FDP reicht ein von den Geheimdiensten ausgehandeltes Anti-Spionage-Abkommen nicht aus. Er will Bundestag und US-Congress beteiligen.

Berlin - Kanzleramtschef Ronald Pofalla sieht in der Bereitschaft der Vereinigten Staaten, ein so genanntes No-Spy-Abkommen (Anti-Spionage-Abkommen) abzuschließen, den Beleg dafür, dass die US-Dienste sich in Deutschland an die hier geltenden Regeln halten: „Dieses Angebot könnte uns niemals gemacht werden, wenn die Aussagen der Amerikaner, sich in Deutschland an Recht und Gesetz zu halten, nicht tatsächlich zutreffen“, sagt Pofalla. Die Opposition sieht das anders. Für den Vorsitzenden des Kontrollgremiums, Thomas Oppermann (SPD) ist das Entgegenkommen der Amerikaner sogar das indirekte Eingeständnis, in Deutschland Daten ausgespäht zu haben.

 

Fest steht: Ein solches No-Spy-Abkommen wäre ein Novum. Man könne damit deshalb laut Pofalla einen Standard setzen, „der mindestens unter den westlichen Diensten stilbildend sein könnte.“ Aushandeln soll das Abkommen laut Pofalla der Präsident des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND, Gerhard Schindler, und NSA-Chef Keith Alexander. Die Opposition fordert stattdessen die Regierung auf, die Verhandlungen politisch hochrangig zu führen. Diese Verantwortung dürfe nicht jenen übertragen werden, die mit diesem Abkommen gebändigt werden sollen.

Parlamentarische Kontrolle verlangt

Allein das Versprechen, deutsches Recht auf deutschem Boden einzuhalten, böte deutschen Bürgern im Zeitalter globaler Datennetze freilich keinen Schutz. US-amerikanische Dienste, die in den Vereinigten Staaten Datenleitungen anzapfen, um deutsche Bürger auszuspionieren, können nicht nach deutschem Recht belangt werden und sind nur der US-Justiz Rechenschaft schuldig. Außerdem dürfte es schwer werden, die Einhaltung eines Abkommens zu überwachen, weil Geheimdienste traditionell nicht zu transparentem Handeln neigen.

Die FDP fordert deshalb, mit den USA einen völkerrechtlichen Vertrag abzuschließen. Der FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff sagte der Stuttgarter Zeitung: „Ich halte es für wichtig, dass das Abkommen nicht nur eine Vereinbarung zwischen den Diensten, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Staaten wird, also auch eine parlamentarische Beteiligung gewährleistet ist.“ Bundestag und US-Congress müssten außerdem gemeinsame „parlamentarische Kontrollstandards“ vereinbaren, so Wolff, der Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist. Die Kontrolle müsse also den Parlamenten obliegen, das würde eine „zusätzliche Vertrauensbasis“ schaffen, sagt Wolff. „Die Verhandlungen der Parlamente zur stärkeren Kontrollkooperation müssen sofort in der nächsten Legislaturperiode beginnen“, fordert er.

Zusagen auch für Wirtschaftsspionage gefordert

Ein Vertrag müsse „klare Regelungen zur gegenseitigen Einhaltung des jeweiligen nationalen Rechts“ beinhalten, etwa beim Datenschutz und bei den Persönlichkeitsrechten. Außerdem müsse die Verwendung deutscher Daten zur Tötung von Menschen untersagt werden. Ganz grundsätzlich müsse gegenseitige Spionage ausgeschlossen werden. Eine solche wechselseitige Zusicherung müsse auch den Bereich Wirtschaftsspionage umfassen.