Grundgesetz und Staatsverständnis Der Staat ist kein Supermarkt

Reichstag in Berlin: kleiner Bürger, großer Apparat Foto: Bundestag

In den 70 Jahren, in denen es das Grundgesetz gibt, sind die Untertanen ausgestorben. Bei Bürgern herrschen heute Kundenmentalität und Anspruchsdenken vor.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Am Anfang stand ein ziemlich revolutionärer Satz. „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.“ So begann das Grundgesetz in seiner Urfassung. Als es vor 70 Jahren dann in Kraft trat, am 23. Mai 1949, war dieser Satz gestrichen. Doch wenn heute eine Volksabstimmung stattfinden würde, hätte er vielleicht gute Chancen, zum Motto unserer Republik gewählt zu werden. Der Satz bringt das staatsbürgerliche Selbstverständnis vieler Zeitgenossen auf den Punkt. Sie missverstehen ihre Rolle in der Politik, als hätten sie beim Staat Vollpension gebucht. Die Erfinder des Grundgesetzes hatten allerdings etwas ganz anderes im Sinn.

 

Ausgedacht hatte sich jenen revolutionären Satz der Sozialdemokrat Carlo Schmid, einer der Väter unserer Verfassung. Es war ein Bekenntnis gegen den Obrigkeitsstaat, der in Deutschland eine lange Tradition hat, und gegen die Diktatur, die zuvor herrschte. Der große Fortschritt, der im Grundgesetz für die damals noch nicht installierte Bundesrepublik zum Ausdruck kommen sollte, war nach Überzeugung ihrer Gründer das Selbstverständnis, „im Staat etwas mehr zu sehen als einen bloßen Herrschaftsapparat“. Carlo Schmid und Gleichgesinnte wollten mit der neuen Republik „das In-die-eigene-Hand-Nehmen des Schicksals eines Volkes“ ermöglichen. „Der Staat darf nicht Selbstzweck sein“, hieß es auch aus den Reihen der CDU. Von der „Entscheidung des Volkes zu sich selbst“, die laut Schmid beim Grundgesetz Pate stand, ist inzwischen nur noch wenig zu spüren. Sie hat sich in viele Entscheidungen für viele Ziele aufgelöst. Wie konnte es dazu kommen, dass der Staat im Verständnis seiner Bürger vom Herrschaftsapparat zur Dienstmagd wurde?

Damals waren die Bürger eine elitäre Minderheit

Im alten Rom, als die Demokratie noch eine exklusive Angelegenheit einiger weniger war, nannten diese ihren Staat „res publica“: eine „öffentliche Angelegenheit“. Das lateinische Wort hat sich bis heute als Inbegriff von Staaten erhalten, in denen es keine gekrönten Häupter gibt: den Republiken. Im antiken Athen, wo die Demokratie entstand, verlangte diese Art des Regierens, dass alle Bürger für den Staat Verantwortung übernehmen sollten. Die Bürger waren damals allerdings eine elitäre Minderheit – Frauen, Ausländer und Sklaven zählten nicht dazu. Die Ursprungsidee der Demokratie ist gleichwohl bestechend: „Bürger ist einer, der die Sache des Staates bedingungslos zu seiner eigenen macht“, so formuliert es der Freiburger Politikwissenschaftler Hans Maier. Wie weit haben wir uns von diesem Ideal inzwischen entfernt?

Seit den Zeiten der Urdemokraten Kleisthenes und Perikles hat der Staat viele Entwicklungsstufen durchlaufen. Der englische Philosoph Thomas Hobbes verglich ihn im 17. Jahrhundert mit dem biblischen Seeungeheuer Leviathan, an dessen Allmacht jeglicher menschliche Widerstand scheitere. Sein aufgeklärter Stuttgarter Kollege, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, sah im Staat die „Wirklichkeit der sittlichen Idee“. Für ihn stand er als Hüter von Recht und Ordnung über der Gesellschaft. Obrigkeitsstaatliches Denken hielt sich in Deutschland noch bis weit ins 20. Jahrhundert.

Bürger oder Untertanen?

Jean-Jacques Rousseau pries schon im vorrevolutionären Frankreich den Bürger („Citoyen“) als „höchst politisches Wesen“, dessen Bestreben „nicht sein individuelles Interesse, sondern das gemeinsame Interesse ausdrückt“, wie er glaubte. „Dieses gemeinsame Interesse beschränkt sich nicht auf die Summe der einzelnen Willensäußerungen, sondern geht über sie hinaus.“ Solche Sätze nahmen den Anspruch auf demokratische Souveränität vorweg. Der deutsche Bürger hingegen, so verrät schon das Wort, war zunächst nicht mehr als einer, der in der Burg oder der dazugehörigen Stadt wohnte und Schutz fand – sie aber auch zu verteidigen hatte. Deshalb waren Bürger bei uns von Anfang an Spießbürger: Lanzen und ähnliches Werkzeug waren für ihr Selbstverständnis lange bestimmender als Stimmzettel.

Solche Bürger sind in erster Linie Untertan. Eine dem französischen Citoyen entsprechende Vokabel gibt es im Deutschen nicht. „Nicht Demokratie und Gesellschaft, sondern Staat und Nation waren die konstitutiven Begriffe des deutschen Staatsdenkens in der Vergangenheit“, schreibt der Historiker Volker Otto über die Vorgeschichte des Grundgesetzes. In der Weimarer Republik gab es zu viele Verächter und zu wenige Verfechter der Demokratie. Daran ging Deutschlands erste Republik zugrunde. Noch die Revoluzzer von 1968 hielten den Staat für einen Herrschaftsapparat. Die Linke, deren Vordenker den Staat abschaffen wollten, gefiel sich in der Rolle als Anti-Untertanen: nicht Knechte, sondern Feinde des Staates. Die Rolle wurde in den Zeiten des Radikalenerlasses zur Zwangsjacke.

Die Unzufriedenheit mit der komplizierten Demokratie wächst

Nach der Wiedervereinigung 1990 galt die Bundesrepublik den Neubürgern im Osten wahlweise als Hort der Freiheit – oder als westliche Kolonialmacht. Später erlebten sie ihren neuen Staat mehr als Wohlfahrtsinstanz, nur eine Minderheit als Ort willkommener, wenn auch ungewohnter Selbstverwaltung.

Seitdem hat sich der Wandel des Staates und des Bildes, das sich die Bürger von ihm machen (können), beschleunigt. Die neoliberale Debatte über das Wunschbild eines „schlanken Staats“ hinterließ auf manchen Feldern einen abgemagerten und deshalb nutzlosen Staat. Die fortschreitende Globalisierung offenbarte die Ohnmacht der alten Nationalstaaten gegenüber dominanten Herausforderungen wie dem Klimawandel, der Eigenlogik eines weltweit operierenden Finanzkapitals, einem international vernetzten Terrorismus und transkontinentalen Flüchtlingsströmen. Staatliches Handeln wird mehr und mehr auf überstaatliche Ebenen verlagert: nach Brüssel, in die Parallelwelten von Klimakonferenzen, G-7-Gipfeln oder UN-Vollversammlungen. Die Unzufriedenheit mit der Unübersichtlichkeit einer komplizierten Demokratie wächst.

Während die Identifikation mit Verfassungsorganen nach wie vor groß ist, nimmt das Misstrauen gegenüber dem Personal des Politgeschäfts zu. Das Missverständnis, Politik sei Sache der Politiker, ist häufig anzutreffen. Die Kluft zwischen dem Volk und der politischen Expertokratie weitet sich. Die Entfremdung von der „politischen Klasse“ eskaliert. Parteien tun das Ihre dazu, indem sie sich aufführen, als seien sie die wahren Gottheiten der im Grundgesetz skizzierten Staatlichkeit. Solche Verhältnisse sind ein Biotop für wutbürgerliche Hysterie und erfolgreiche populistische Kampagnen.

Demokratie ist ein wohlfeiles Verlangen – aber auch eine mühselige Art, Entscheidungen herbeizuführen. Diese Mühsal ist nicht eben populär, wovon Kommunalpolitiker zu berichten wissen, die in den vergangenen Wochen händeringend Kandidaten für die neu zu besetzenden Gemeinderäte suchten. Von der verkümmerten Bereitschaft zu einem politischen Engagement, das nicht in der Wahlkabine endet, zeugt auch der mangelhafte Besuch von Bürgerversammlungen und öffentlichen Ratssitzungen. Selbstverwirklichung steht höher im Kurs als Selbstverwaltung.

Es mangelt den meisten an Erfahrungen im Umgang mit den demokratischen Instanzen

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, heißt es im Grundgesetz. Doch was ist, wenn das Volk davon nur wählerisch Gebrauch macht? Der Souverän unserer Verfassung zieht sich ins Privatleben zurück. Job, Familie und Freizeit sind für eine Mehrheit wichtiger als öffentliche Ämter. Die Abstinenz, wenn es um konkrete demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten geht, bedeutet letztlich einen Verzicht auf einen Teil der von der Verfassung offerierten Macht. Damit mangelt es den meisten auch an Erfahrungen im Umgang mit den demokratischen Instanzen des Staates.

Das unterentwickelte Engagement steht in seltsamem Kontrast zu den überzogenen Erwartungen, die zum Ausdruck kommen, wenn es etwa um das Mitspracherecht beim Neubau von Bahnhöfen geht, um Patentrezepte gegen die Mietinflation oder ein möglichst sofort wirksames Konzept gegen den Klimawandel. Entpolitisierung und Empörungswille sind zwei Seiten des gleichen Flugblatts.

Was ist der Staat für die Bewohner der „Postdemokratie“, wie manche die herrschenden Zustände nennen? Der Staat erscheint vielen vor allem als bürokratisches Monstrum, das mit Steuern zu füttern ist, Formulare verdaut und Gesetze ausscheidet. Der Staat wird als Schutzpatron geschätzt, als Dienstleister wegen mangelhafter Servicequalität jedoch häufig geschmäht. Als Fürsorgeinstanz ist er allseits gefragt. Er ist die Klagemauer für gefühlte Ungerechtigkeiten jedweder Art. Als unser aller Projekt, ein gemeinsames Experiment, ein kollektiv zu steuerndes Vehikel zur Bewältigung der Zukunft wird er kaum noch wahrgenommen.

Bürgersinn hat sich in Kundenmentalität verwandelt

Alle verpflichtenden Dienste für den Staat wurden abgeschafft: die Wehrpflicht, der Zivildienst. Nur das Schöffenamt ist noch verblieben – wird aber kaum jemandem gegen dessen Willen aufgebürdet. Bürgersinn hat sich in eine Kundenmentalität verwandelt. Viele reklamieren staatliche Leistungen, als stünden sie an einer Supermarktkasse. Was sie an Steuern zahlen, rechtfertigt vermeintlich ihre ausufernden Erwartungen. Der Soziologe Niklas Luhmann hat den Staat im Zeitalter entpolitisierten Anspruchsdenkens mit einem Wasserturm verglichen, „in den Mittel hinaufgepumpt werden, um dann von dort aus verteilt zu werden an jeden, der einen Anschluss unterhält“.

Die legendäre Frage, was der Einzelne für seinen Staat tun kann, die der frühere US-Präsident John F. Kennedy vor einem halben Jahrhundert einmal so zitierschön formuliert hat („Ask not what your country can do for you — ask what you can do for your country“), ist mittlerweile aus der Mode gekommen. Stattdessen weiß heutzutage jeder genau zu benennen, was er vom Staat erwartet und was der ihm eigentlich schulde.

So lassen sich die Prinzipien der Paten unseres Grundgesetzes auch missverstehen. Den Staat, der vorrangig für die Menschen da sein sollte, hatten sie sich anders gedacht – beileibe nicht im Sinne einer Dienstleistung auf Kosten, vielmehr als Dienstbarkeit zum Wohle der Demokratie.

„Der Bürger lässt sich für das Gemeinwohl in die Pflicht nehmen, vertritt nicht Teilinteressen, sondern das republikanische Ganze“, so formuliert der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof das demokratische Ideal. Die Realität sieht freilich anders aus. Für Zeitgenossen, die ihren staatsbürgerlichen Pflichten nicht nachkamen, sondern sich lieber um ihre privaten Angelegenheiten kümmerten, hatten die Erfinder der Demokratie im alten Athen einen speziellen Begriff. Sie nannten sie: „Idiotes“. Das war damals noch kein Schimpfwort. So bezeichneten sie auch gewöhnliche Soldaten – Leute, die herumkommandiert werden konnten. Das wollen heutzutage gewiss wenige, auch wenn sie sich als Bürger häufig wie „Idiotes“ verhalten.

Stuttgart -

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Demokratie Grundgesetz