Acht Jahre pflegte Herr Z. seinen an Parkinson erkrankten Lebensgefährten. Jetzt ist er selbst gesundheitlich angeschlagen und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Der Treppenlift in dem engen Hausflur erinnert noch an die vergangenen Jahre: Da pflegte Herr Z. seinen schwer an Parkinson erkrankten Lebensgefährten. Acht Jahre lang, bis der kranke Freund 2015 verstarb. Die beiden Männer lebten in einer Wohnung ohne Bad und ohne Dusche. Für die Körperhygiene nutzte Herr Z. mit dem Lebensgefährten die öffentlichen Bäder. Mit dem elektrischen Rollstuhl waren die Wege zu bewerkstelligen. Er selbst wohnt immer noch in dieser Behausung und geht an die Tankstelle, wo es für die Fernfahrer auch Duschen gibt.

 

Pflegedienst einmal am Tag

Morgens kam ein Pflegedienst in die heruntergekommene Wohnung. „Ansonsten habe ich mich rund um die Uhr um ihn gekümmert“, erzählt Herr Z. Dabei musste er auf sich selbst achten, denn Herr Z. hat Probleme mit den Bandscheiben. Beim Hin-und Herwuchten des Freundes vom Rollstuhl ins Bett war ihm eine Hebevorrichtung behilflich. „Seit ich vom Baum gefallen bin, habe ich Rückenprobleme,“ sagt Herr Z. Gestürzt war es damals, weil er als ehemaliger Landschaftsgärtner Baumschnittarbeiten gemacht hatte. Nach dem Unfall konnte er seinen Beruf nicht mehr ausüben. Auch das Steineschleppen beim Bau für Trockenmauern hatte ihm zugesetzt. Jetzt läuft für den Sechzigjährigen ein Antrag für die Frühverrentung.

In den Jahren, in denen er seinen Lebensgefährten gepflegt hatte, lebte er von Arbeitslosengeld II und Pflegegeld. „Jetzt will mich keiner mehr anstellen, weil ich zu lange raus war und zu alt bin“ – so sieht Herr Z. seine Situation. Hinter dem Mehrfamilienhaus gibt es einen größeren Garten, den hält er in Schuss.

Waschmaschine schleudert nicht

Kürzlich ging seine Waschmaschine kaputt, sie schleudert nicht mehr. Das Jobcenter hat es abgelehnt, ihm ein Darlehen für den Kauf einer anderen geben. Ersparnisse hat Herr Z. nicht und benötigt deshalb eine Unterstützung für den Kauf einer intakten Waschmaschine.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.