Nicht erst seit dem Besuch zweier ihrer Landtagsabgeordneten auf den Demonstrationen in Chemnitz sorgt die AfD im Südwesten für Negativ-Schlagzeilen. Die Liste der Aufreger ist lang.

Stuttgart - „Medienwirksames AfD-Bashing“, wie es bei der AfD heißt, oder berechtigte Kritik? Die AfD hat im Südwesten etliche Baustellen, die andere Parteien gegen sie aufbringen. Bald gibt es eine Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Landtag, bei der es auch darum geht, ob die Partei wegen rechtsextremer Tendenzen vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollte.

 

Die Reise nach Chemnitz

Anfang vergangener Woche reisten die AfD-Abgeordneten Stefan Räpple und Hans Peter Stauch nach Chemnitz, wo es nach dem gewaltsamen Tod eines Deutschen zu Ausschreitungen gekommen war, weil die mutmaßlichen Täter Flüchtlinge sein sollen. Ein Teil der Demonstranten dort hatte den Hitlergruß gezeigt und rechtsextreme Parolen skandiert - mehrere Demonstranten verschiedener Lager sowie Polizisten wurden bei den Protesten verletzt. Andere Politiker kritisierten, die AfD mache gemeinsame Sache mit den Rechtsextremen. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) bezeichnete die Abgeordneten als Brandstifter und sagte, die AfD entwickele sich in Richtung Rechtsextremismus.

Die Personalien

Im Anschluss sorgte der AfD-Abgeordnete Stefan Räpple in den anderen politischen Lagern für Aufregung: Er hatte dem Justizbeamten, der den Haftbefehl eines der mutmaßlichen Täter der Messerattacke von Chemnitz veröffentlicht hatte, eine Stelle in seinem Landtagsteam angeboten. In einem Facebook-Post lobt Räpple den Mann, der vom sächsischen Justizministerium suspendiert worden war, als Helden: Wenn die Regierung ständig die Verfassung breche, sei es für Beamte Pflicht, Widerstand und Ungehorsam zu leisten.

Das Kontrollgremium

Aufgrund der Teilnahme an der Demo in Chemnitz und des Job-Angebots für den suspendierten sächsischen Beamten wollen die anderen Parteien im baden-württembergischen Landtag klären lassen, ob die AfD oder zumindest manche ihrer Mitglieder nicht doch vom Verfassungsschutz beobachtet werden müssen. Dazu ist am 19. September eine Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums geplant. Dort soll der Verfassungsschutz Informationen, Bilder und Videos zur Demonstration in Chemnitz vorlegen.

Die Wähler

Unterdessen gerieten auch mutmaßliche AfD-Wähler aus dem Bodensee-Wahlkreis der AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel in die Schlagzeilen. Sie sollen im Juli bei einem Besuch der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen (Brandenburg) den Holocaust in Frage gestellt und die Führung durch die Gedenkstätte gestört sowie antisemitische und historisch unhaltbare Äußerungen gemacht haben. Die Führung sei daraufhin abgebrochen worden.

Die Kundgebung

Nach der tödlichen Messerattacke auf einen Arzt in Offenburg, bei der der mutmaßliche Täter ein somalischer Flüchtling ist, machten verschiedene Gruppen die Asylpolitik der vergangenen Jahre für die Tat verantwortlich. Die AfD rief zu einer Kundgebung in Offenburg auf; dort forderten AfD-Politiker den Rücktritt von Oberbürgermeisterin Edith Schreiner (CDU). Justizminister Guido Wolf (CDU) warnte vor einer Politisierung des Verbrechens.

Der Bundestagsabgeordnete

Das Landesjustizministerium hält dem AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz vor, seine Pflichten als Beamter verletzt zu haben. Es wirft ihm „rassistische Gesinnung“ und mangelnde Neutralität vor. Seitz ist verbeamteter Staatsanwalt, aber seine Tätigkeit ruht, weil er im Bundestag sitzt.