Moscheestreit in Leinfelden-Echterdingen Fällt jetzt die endgültige Entscheidung?

Die Moschee ist fast fertig gebaut, genutzt werden kann sie aber noch nicht. Foto: Natalie Kanter

Seit Ende 2018 schwelt der Zwist zwischen der Stadt Leinfelden-Echterdingen und dem VKBI um den Weiterbau des Gebetshauses in Oberaichen. Am Freitag beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit dem Thema.

Familie/Bildung/Soziales: Alexandra Kratz (atz)

Der Streit um den Weiterbau der Moschee im Gewerbegebiet Oberaichen geht am Freitag, 17. November, am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe weiter. Der Grund dafür ist, dass sich die Stadt Leinfelden-Echterdingen und der Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) außergerichtlich nicht hatten einigen können.

 

Das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) hatte den Moscheestreit mit einem Vergleich beenden wollen. Dazu kam es aber nicht, woraufhin das Berufungsgericht im September 2022 – zumindest im Ergebnis – die Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts bestätigte. Demnach ist der muslimische Verein VKBI dazu verpflichtet, das Erbbaurecht für das Grundstück an der Wilhelm-Haas-Straße in Oberaichen zurück an die Kommune zu übertragen. Der Wunsch der Muslime, das Eigentum für den Moscheebaugrund zu erhalten, wurde abgewiesen. Die Richter hatten aber auch die Revision beim BGH zugelassen.

Seit Ende 2018 streiten die Stadt und der VKBI um den Weiterbau des Gebetszentrums. Dabei geht es aber weniger um die Moschee selbst, sondern viel mehr darum, in welchem Umfang der Verein zusätzlich noch Schulungsräume, Büros, Läden und Ähnliches bauen darf. Die bisherige Entscheidung der Gerichte basiert allerdings allein darauf, dass geschlossene Verträge bindend sind. Und der VKBI hatte zugesichert, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Moschee so weit zu bauen, dass Gläubige sie nutzen können, diese Abmachung dann aber aus diversen Gründen nicht eingehalten. Ob der Bundesgerichtshof am Freitag tatsächlich eine endgültige Entscheidung trifft, ist offen.

Weitere Themen