Jede Bewegung schmerzt: Die resolute Frau N. hat ein bewegtes Leben hinter sich und ist mit Mitte sechzig wegen ihrer Rücken-und Kniebeschwerden auf einen Rollstuhl angewiesen.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Das geräumige Treppenhaus in dem behinderten gerecht gebauten Gebäude ist wenig einladend – kein Bild, keine Pflanzen, dafür Flecken an den Wänden. Vor der Wohnungstür von Frau N. sieht es ganz anders aus: Kommode, Kunstblumen, Lämpchen, Schuhregal. In ihrer pico bello hergerichteten Wohnung kann sie sich mühsam auch ohne Rollator bewegen. „Aber ich habe immer meinen Stock griffbereit“, erklärt sie. Jede Bewegung strengt an und die 64-jährige Frau N. muss sogar beim Sitzen immer wieder die Position ändern.

 

Frau N. hatte mehrere Operationen an den Knien. Auch die Schulter war kürzlich nach einem Sturz verletzt. Besonders aber die Komplikationen nach einer Operation an der Wirbelsäule wegen eines eingeklemmten Nervs machen ihr zu schaffen. „Es bildeten sich Zysten“ – und so kamen mehrere nachträgliche Operationen hinzu. Sie ist jetzt außerhalb der Wohnung auf einen Rollstuhl angewiesen.

Die Freundinnen putzen

Einmal in der Woche kommen ihre Freundinnen zum Kaffeetrinken zu ihr und machen sich nützlich: es wird geputzt und es werden alle Dinge im Haushalt erledigt, die Frau N. nicht mehr selbst meistern kann. Ihr Lebenspartner ist herzkrank und leidet unter Panikattacken. Er ist ihre Jugendliebe und erst in fortgeschrittenem Alter haben sie sich vor ein paar Jahren wieder getroffen. „Seine Frau war gestorben, als ich das erfahren habe, bin ich sofort von Bremen zu ihm nach Stuttgart gezogen“, berichtet sie lachend. Frau N. hat ein bewegtes Leben hinter sich und das Schicksal hat ihr immer wieder einen Faustschlag versetzt. Ihre Jugend im Kosovo war von Gewalt geprägt: Mit 17 wurde sie zwangsverheiratet. „Wir waren elf Kinder und mein Vater dachte, dass es mir gut gehen würde, wenn er mich in eine reiche Familie gibt“, erzählt sie. Aber sie hatte die Rolle einer Sklavin, wurde vom Schwiegervater geschlagen und vom Mann gedemütigt: „Einmal hat er mir, während ich gekocht habe, mit dem Messer meine schönen langen Haare abgesäbelt“, das grämt sie bis heute.

Die Tochter fand ihre Mutter wieder

Schließlich floh sie ohne ihre damals noch kleine Tochter. Die blieb bei den Schwiegereltern. Jahrelang wurde sie von der Schwiegermutter, zu der sie ein einigermaßen gutes Verhältnis hatte, belogen, wenn sie sich nach dem Kind erkundigte. Die Familie hatte das Mädchen in ein Heim gegeben. Als sie 17 Jahre alt war, hatte die Tochter ihre Mutter in Deutschland aufgespürt. Kurz darauf erkrankte die Tochter an Krebs – und hat glücklicherweise überlebt.

Frau N. kam während des Kosovo-Krieges Ende der 1990er Jahre mit ihrem zweiten Mann nach Deutschland ins Ruhrgebiet. „Er wollte nicht schießen.“ Den älteren ihrer beiden Söhne musste sie bei ihrer Familie zurücklassen, weil sie für das Kind keine Papiere bekam. Sie selbst stammt aus einer muslimischen Familie, der zweite Mann war Christ und die Brüder von Frau N. bedrohten sie aus religiösen Gründen fortwährend. „Mein kleiner Bruder, den ich mit großgezogen habe, war der Schlimmste.“ Diese zweite Ehe ging sehr unschön auseinander. Der Mann begann zu trinken und wurde gewalttätig: „Er hat mich sogar mit dem Messer am Hals verletzt“, erzählt sie. Auch Ehe Nummer drei ging wegen des Alkohols in die Brüche. Frau N. und der deutsche Mann lebten in Leipzig. Als sie ihn in mit einer Nachbarin erwischte, warf sie ihn aus der Wohnung.

Minirente reicht nicht aus

Frau N. hat ihr Leben lang gearbeitet, vorwiegend in der Gastronomie, dennoch kann sie von ihrer kleinen Erwerbsunfähigkeitsrente nicht leben und erhält aufstockend Grundsicherung. Damit die resolute Frau ihre Selbstständigkeit behalten kann, benötigt sie einen elektrischen Rollstuhl. „Mit dem anderen Rollstuhl traue ich mich ohne Hilfe nicht aus dem Haus“, sagt sie. Schon wegen ihrer Schulterprobleme und Schmerzen in den Armen, kann sie die Räder nicht bewegen. Die Krankenkasse hat ihrem Antrag auf einen Elektrorollstuhl zugestimmt. Aber sie muss daran einen Eigenanteil von 1620,77 Euro bezahlen. Dieses Geld kann Frau N. nicht aufbringen, denn sie hat keine Ersparnisse. Das Gesundheitsamt der Stadt Stuttgart bittet deshalb um Spenden.

DAS SPENDENKONTO

IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22
Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600 Kennwort Hilfe für den Nachbarn
  Bitte vermerken Sie auf der Überweisungunbedingt, ob Ihr Name in der StZveröffentlicht werden soll. 

www.stuttgarter-zeitung.de/stz-hilfe

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.