Viele Jahre schon ist Frau S. nicht mehr aus ihren vier Wänden gekommen. Sie ist schwerbehindert, und nun möchte sie, sobald es wieder möglich ist, eine kleine Reise in den Bayerischen Wald machen.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Nur noch die Finger und die Arme kann Frau S. bewegen – und das nur mit Mühe und in sehr geringem Umfang. Seit ihrer Kindheit leidet die heute über 80-Jährige an einer Polyarthritis. Dies ist eine entzündliche Autoimmunerkrankung. Betroffen sind hauptsächlich die Gelenke. Die Krankheit ist bei Frau S. so weit fortgeschritten, dass sie jetzt auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Dennoch will sie weiterhin in ihrer behindertengerechten Wohnung bleiben und so selbstständig wie möglich ihr Leben gestalten.

 

Hilfe im Alltag erhält sie durch einen Pflegedienst. Einkäufe, Arztbesuche und sonstige Erledigungen kann sie nur mit einer Begleitung machen. Selbst ihre Speisen müssen die Pflegekräfte in mundgerechte Stücke portionieren, denn Frau S. fehlen die Kraft und die Beweglichkeit der Finger: Sie kann nicht schneiden und nicht mehr mit Besteck essen.

Ehemann war 30 Jahre pflegebedürftig

Frau S. hat keine Kinder, und ihr Ehemann ist vor knapp 20 Jahren verstorben. 1970 war er schwer verunglückt. Er war fortan querschnittsgelähmt, und beide Beine waren ihm amputiert worden, so dass er 30 Jahre lang auf den Rollstuhl angewiesen und schwer pflegebedürftig war.

Frau S. hat durch die Corona-Epidemie noch weitere gesundheitliche Einschränkungen, denn nicht alle therapeutischen Anwendungen, die sie sonst regelmäßig bekommt, können derzeit in dem üblichen Umfang angewandt werden. Außerdem entstehen ihr viele Kosten durch ihre Krankheit, weil die Krankenkasse nicht alle Hilfsmittel anerkennt und somit auch nicht dafür bezahlt.

Behindertengerechte Busreise

Wenn Reisen wieder möglich ist, würde Frau S. gerne einmal wieder aus ihren vier Wänden herauskommen und in Begleitung einer langjährigen Vertrauten eine Fahrt in den Bayerischen Wald machen. Sie leidet darunter, dass sie seit vielen Jahren ausschließlich zu Hause ist. Und trotz erheblichen Aufwands möchte sie wieder etwas erleben.

Ein Busunternehmen in Pfullingen bietet in Zusammenarbeit mit der Aktion Multiple Sklerose Erkrankter (Amsel) Kurzreisen für Menschen mit einer Behinderung an. Alle Eintrittsgelder und sonstigen Ausgaben würde Frau S. für sich und ihre Begleitperson übernehmen. Die Fahrt und die Übernachtungskosten jedoch kann sie sich nicht leisten. Für sie und die Begleitung kostet die Busreise zusammen rund 1100 Euro.

Ein weiteres Schicksal: Frau E. will ein Geburtstagsgeschenk kaufen

Der Sohn von Frau E. traut sich nicht, Freunde zu sich nach Hause einzuladen, weil sein Zimmer so spartanisch eingerichtet und fast leer ist. Es fehlt ihm zum Beispiel ein Kleiderschrank. Außerdem benötigt der Jugendliche einen Schulrucksack. Auch viele Wochen nach Beginn der berufsfördernden Bildungsmaßnahme, an der er seit diesem Schuljahr teilnimmt, ist noch immer kein Bescheid über eine Ausbildungshilfe bei Frau E. eingetroffen. Deshalb muss sie das Geld für das Bahnticket zur Ausbildungsstätte vorstrecken. Das reißt ein Loch in das spärliche Budget, das sie als Bezieherin von Arbeitslosengeld II besitzt.

Für die Kinder ist kein Geld da

Frau E. ist verwitwet und gehbehindert. Die ausgebildete Fachverkäuferin kann deshalb ihren Beruf nicht mehr ausüben. Ihr jüngeres Kind lebt die Woche über in einer Wohngruppe und kommt regelmäßig am Wochenende zu ihr nach Hause.

Demnächst hat es Geburtstag, und Frau E. würde dem Kind gerne einen lange gehegten Wunsch erfüllen. Aber auch dafür ist im Augenblick kein Geld vorhanden, denn Frau E. muss Schulden abbezahlen. Schrank, Schulrucksack und Geburtstagsgeschenk kann sie nur kaufen, wenn sie eine Spende erhält.

Ein weiteres Schicksal: Herr D. hat kein Bett

Herr D. lebt von einer kleinen Rente. Er hatte vor einigen Jahren einen Arbeitsunfall und ist seither erwerbsunfähig. Seine kleine Wohnung ist fast leer. Jetzt will es sich der Mann Ende fünfzig etwas wohnlicher machen und einige Möbel anschaffen.

Am dringendsten benötigt er jedoch eine Waschmaschine. Bisher hat er seine Wäsche bei seiner Schwester gewaschen. Auch ein Bett fehlt ihm. Herr D. schläft auf einer durchgelegenen Matratze auf dem Fußboden. Wichtig ist auch, dass er einen Sessel oder ein Sofa im Wohnzimmer hat, das ihm ermöglicht, seine schmerzenden Beine hochzulegen. Herr D. kann nichts für diese Anschaffungen ansparen, weil er noch gut 1000 Euro Schulden beim Energieversorger und bei der SWSG hat und diese in Raten von seiner knappen Rente abbezahlen muss.

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