Bei der Spendenaktion „Hilfe für den Nachbarn“ stellen wir heute ein junges Elternpaar vor, das trotz Widrigkeiten Abitur macht. Außerdem geht es um eine Familie, die für die Kinder die Wohnung umgestalten will.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Ihr Kind soll es besser haben, das ist der jungen Mutter sehr wichtig. Frau G. kommt aus völlig zerrütteten Verhältnissen und erhielt keinerlei Unterstützung von zu Hause. Die Familie zog außerdem häufig um, und sie musste immer wieder die Schule wechseln. Trotzdem hat sie einen guten Realschulabschluss geschafft und ihr sehnlichster Wunsch war es, selbst eine intakte Familie zu gründen.

 

Nun lebt die 25-Jährige mit dem Vater ihres Kleinkindes zusammen, beide sind noch in der Ausbildung. Frau G. wird im kommenden Jahr an einem Berufskolleg das Fachabitur ablegen, und auch ihr Partner büffelt: Er will das allgemeinbildende Abitur machen. Die beiden jungen Leute wollen danach studieren. Die kleine Familie lebt von Bafög und erhält aufstockend Leistungen durch das Jobcenter. Das reicht zwar knapp für das tägliche Leben, aber das Schulgeld für das Berufskolleg, das Frau G. besucht, reißt jedes Mal ein Loch in die Haushaltskasse. Sie ist in diesem Schuljahr noch eine Rate in Höhe von knapp 500 Euro schuldig geblieben. Außerdem benötigt das Kleinkind und auch Frau G. selbst Kleidung und Schuhe für den Winter.

Fall 24: Das älteste Kind braucht Platz zum Lernen

24 Das älteste der Kinder soll ein eigenes Zimmer bekommen, damit es ungestört durch die kleinen Geschwister besser lernen kann. Deshalb will das Ehepaar B. das Elternschlafzimmer zum Kinderzimmer herrichten. Eines der Kinder leidet außerdem an Allergien und ist deshalb in ärztlicher Behandlung. Auch aus diesem Grund ist die Renovierung der Wohnung notwendig. Der Vermieter hat schon lange nichts mehr in deren Instandhaltung investiert. Herr B. will nun selbst die Verschönerung in die Hand nehmen.

Er war früher viele Jahre Lkw-Fahrer bei einer Spedition. Dann hatte er einen Verkehrsunfall und wurde dabei schwer verletzt. Er war lange im Krankenhaus und in verschiedenen Reha-Maßnahmen. Als Lkw-Fahrer kann er nicht mehr arbeiten. Herr B. bezieht eine Erwerbsminderungsrente. Von ihr und von Leistungen des Jobcenters lebt die Familie.

Für die Renovierung des Elternschlafzimmers für das älteste Kind und für die Umgestaltung des bisherigen Kinderzimmers für die jüngeren Kinder benötigt die Familie eine Unterstützung für ein Stockbett und ein Bett für das älteste Kind.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.