Die jüngeren Kinder von Frau B. machen eine Lehre. Deshalb wurde Frau B. das Arbeitslosengeld II gekürzt: Deshalb muss sie bei den Kindern das Geld für die Miete eintreiben.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - 37 Mit Ende fünfzig findet Frau B. nur noch schwer eine neue Arbeit: Dass sie nach vielen Dienstjahren ihren Job bei einem Kurierdienst verloren hat, macht ihr ziemlich zu schaffen. 2019 ließ die Firmenzentrale die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wissen, dass es Umstrukturierungen geben wird. „Da sind etliche rausgeflogen“, kommentiert Frau B. ihre damalige Kündigung.

 

Jetzt lebt sie von Arbeitslosengeld II. Als ihre beiden jüngsten Kinder noch zur Schule gingen, waren die Finanzen geregelt. Frau B. musste zwar jeden Euro zweimal umdrehen, aber sie konnte mit einem festen Betrag rechnen. Jetzt sind die Kinder aus der Schule, und jedes macht eine Ausbildung. Das Jobcenter zieht deshalb die Azubi-Gehälter bei der Mutter ab. „Die Kinder sollen mir was geben, heißt es.“

100 Euro für Lebensmittel

Vom Jobcenter bekommt sie 639 Euro, schon die Miete übersteigt diesen Betrag: „Ich bezahle 800 Euro Miete und die Kinder sollen sich daran beteiligen“, rechnet sie vor. „Das Kindergeld lasse ich allerdings auch auf mich laufen“, erklärt sie. Verlassen kann sie sich nur auf das jüngste Kind. Mit dem älteren hatte sie schon immer ihre liebe Not. „Das ist mein Sorgenkind. Was ich deshalb schon bei den Psychologen war“, stöhnt sie. Jetzt muss Frau B. dem Geld hinterherjagen. „Einkaufen kann ich von dem, was die Kinder mir geben“, sagt sie. „Manchmal bleiben mir dafür nur 100 Euro.“

Zuflucht bei Freunden

Ihre Kinder aus erster Ehe sind aus dem Haus. Neun Jahre nach der Scheidung wagte sich Frau B. wieder in eine Partnerschaft und bekam noch einmal zwei Kinder. Doch nichts lief gut mit dem Vater der jüngeren Kinder. Er betrog sie und schlug sie. Als das jüngste Kind noch ein Baby war, eskalierte die Situation: „Ich war so oft im Krankenhaus, weil er mich geschlagen hatte“, erzählt sie. Es wurde so schlimm, dass sie mit dem Kleinkind und dem Baby im Frauenhaus Schutz suchen wollte. Das war vor neun Jahren um die Weihnachtszeit und es gab schlichtweg keinen Platz mehr für sie. Bei Bekannten war eine kleine Wohnung frei, dorthin ist sie mit den Kindern geflüchtet. Die Kinder durfte ihr Ex-Mann fortan nur in Anwesenheit des Kinderschutzbundes sehen. Ihr gegenüber hatte er ein Näherungsverbots. „Die Kinder haben den nie vermisst“, sagt sie.

Im vergangenen Jahr hatte Frau B. eine Operation. Durch die Narkose wurden bei ihr die überkronten Schneidezähne beschädigt. Deshalb und wegen ihrer Zahnfleischprobleme steht eine große Behandlung bevor. Trotz Härtefall muss sie 540 Euro selbst bezahlen.

Von heute auf morgen eine bessere Wohnung

Stuttgart - 38 Die gute Nachricht hat Frau W. geradezu überrollt. Lange war sie auf der Warteliste für eine Sozialwohnung und jetzt musste alle ganz schnell gehen. Einen Tag vor dem Einzugstermin bekam die alleinerziehende Mutter von einem Schulkind und einem Baby den Mietvertrag. Sie konnte beim Umzugstermin nicht mitbestimmen. Bisher lebte sie mit den Kindern in einer viel zu kleinen Zwei-Zimmer-Wohnung. Jetzt haben sie mehr Platz. Allerdings muss Frau W. nun zweieinhalb Monatsmieten wegen der Kündigungsfrist für die vorherige Wohnung bezahlen.

Für die neue Wohnung entstehen ihr zusätzliche Kosten, denn wie fast immer – auch in Sozialwohnungen – fehlt die Küche. Frau W. besitzt weder Elektrogeräte noch Küchenmöbel, denn in der früheren Zwei-Zimmer-Wohnung war eine Küchenzeile vorhanden. Für das Baby braucht sie ein Kinderbett und für sich und das ältere Kind einen Kleiderschrank. Frau W. hat keine Ersparnisse und benötigt finanzielle Unterstützung.

Die Kinder brauchen warme Sachen

Stuttgart - 39 Frau H. hat ehrenamtlich in der Betreuung von Schulkindern gearbeitet. Wegen der Coronapandemie und der Schulschließung hat sich ihre Hoffnung auf eine Festanstellung in diesem Bereich zerschlagen. Deshalb hat sie eine Weiterbildung für den Pflegebereich gemacht. Die alleinerziehende Mutter hat gute Aussichten auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Ein Problem sind die Arbeitszeiten, denn als Mutter von zwei Schulkindern kann sie keine Schichtdienste übernehmen.

Erst vor Kurzem konnte sie mit ihren Kindern umziehen. Die frühere Wohnung war zu klein und sie war feucht. Nun sind durch den Umzug ihre kleinen Rücklagen aufgebraucht. Die beiden Kinder brauchen dringend Winterkleidung, denn sie sind aus ihren Sachen herausgewachsen.

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