Die einzige Stütze für Frau S. sind ihre beiden Hunde. Jetzt muss die psychisch schwer kranke Frau in eine Reha, kann aber die Kosten für die Betreuung ihrer Hunde nicht bezahlen.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Was Frau S. in ihrer Kindheit erleben musste, verfolgt sie bis heute. Die Frau Mitte dreißig leidet an Depressionen und einer so genannten posttraumatischen Belastungsstörung. Das bedeutet, dass das Erlebte, was lange verdrängt war, jetzt tagsüber in Form von Erinnerungen an das Trauma, als Tagtraum oder als Flashback wieder kommt. Die Nächte von Frau S. sind geprägt von Angstträumen.

 

Vor sechs Jahren haben sich ihre psychischen Problem so verschlimmert, dass sie ihre Anstellung in der Verwaltung aufgeben musste. Sie wurde danach stationär behandelt und sie war zweimal in einer Reha. Ihr Alltag wuchs ihr wegen ihrer Krankheit über den Kopf, mit der Erledigung von Behördenpost und Bankangelegenheit ist sie völlig überfordert. Nun erledigt ihre Betreuerin vom sozialpsychiatrischen Dienst mit ihr alle diese Angelegenheiten. So wurde jetzt die Scheidung für Frau S. beantragt, ebenso ein Antrag auf Opferentschädigung und die Eingliederungshilfe über das ambulant betreute Wohnen auf den Weg gebracht.

Schuldenberg wegen der Krankheit

Durch ihre psychische Erkrankung und die Klinikaufenthalte hatte sich Frau S. auch nicht mehr um die Begleichung von Rechnungen gekümmert. So entstanden etliche Schulden zum Beispiel beim Finanzamt. Deshalb hat der sozialpsychiatrische Dienst für Frau S. die Schuldnerberatung eingeschaltet. Eine Privatinsolvenz kann nicht mehr vermieden werden.

Frau S. lebt sehr zurückgezogen und hat kaum soziale Kontakte. Allein ihre beiden Hunde geben ihr Halt und sorgen dafür, dass ihr Tag eine zeitliche Struktur erhält. Nun wurde eine Erwerbsminderungsrente für sie beantragt und in diesem Zusammenhang wurde sie von der Rentenversicherung aufgefordert, eine 35-tägige Reha-Maßnahme in Anspruch zu nehmen. Die Behörde besteht darauf. Frau S. steht dadurch jetzt vor dem Problem, dass sie niemanden hat, dem sie ihre beiden Hunde während der Reha anvertrauen kann. Sie könnte die Tiere jedoch in die Einrichtung mitnehmen. Dies würde für die 35 Tage 700 Euro kosten und sie müsste sich nicht von ihren Hunden trennen. Der Betrag ist nur ein Bruchteil dessen, was eine Hundepension kosten würde. Frau S. hat dafür jedoch kein Geld und muss nun einerseits in die Reha, damit sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen kann, andererseits muss sie für die Betreuung der Hunde aufkommen. Dafür benötigt sie finanzielle Unterstützung.

Neuer Fall: Corona zwingt die Mutter zur Kurzarbeit

Mit zwei Arbeitsstellen hat Frau R. bisher sich und ihre drei Kinder über die Runden gebracht. Wegen Corona wurde bei ihrer Hauptarbeitsstelle in einer Großküche der Betrieb auf Kurzarbeit umgestellt. Das trifft Frau R. besonders hart, denn gerade hatte sie die meisten ihrer Schulden abbezahlt und die Hoffnung, dass sich ihre Lage bessert. Jetzt kann die alleinerziehende Mutter wegen der finanziellen Einbußen durch die Kurzarbeit keine Sonderausgaben machen: Die Kinder sind aus ihren Wintersachen rausgewachsen. Aber Frau R. hat kein Geld für warme Jacken und Schuhe.

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