Lokales: Sybille Neth (sne)

9 Fast zwei Jahrzehnte wohnte Frau N. in ihrer kleinen Wohnung, dann bekam die Seniorin die Kündigung wegen Eigenbedarf. Glücklicherweise fand sie über das Wohnungsamt rasch eine neue Bleibe. Allerdings entstanden ihr durch den Umzug hohe Kosten, die sie mit ihrer kleinen Rente, zu der sie aufstockende Leistungen erhält, vor eine große Herausforderung stellen. Die neue Wohnung musste renoviert werden. Ihre erwachsenen Kinder unterstützen sie bei solchen praktischen Tätigkeiten. Das größte Problem ist jetzt die Finanzierung einer neuen Küche. Die alte gehörte zur vorherigen Wohnung, in der neuen Wohnung ist keine Küche vorhanden. Frau N. muss sie auf eigene Rechnung kaufen. Auch ihr Sofa hat den Umzug nicht überstanden.

 

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