Familie P. hat durch einen Wasserschaden in der Wohnung über der ihren alles verloren. Doch niemand war versichert, und daher bekommt die Familie keinen einzigen Euro.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart „Meine Frau hat mich angerufen. Sie hat geweint und war außer sich. Sie hat gesagt, es sei etwas Schreckliches passiert“, erzählt Herr P. „Ich habe deshalb ein Taxi genommen, damit ich schnell zu Hause war. Als ich ankam, standen vor dem Haus die Polizei, die Feuerwehr und die Nachbarn“, erzählt er und regt sich bei dieser Schilderung sehr auf. Die P.s wohnen in einem großen Mietshaus im zweiten Stock, und in der Wohnung über ihnen war ein neu angebrachter Wasserhahn an der Badewanne geplatzt, schon einige Zeit bevor sie sich zum Stadtbummel aufgemacht hatten. Aber das hatten sie zu diesem Zeitpunkt nicht ahnen können. Der Bewohner dieser Wohnung war zu diesem Zeitpunkt und auch später außer Haus. Zehn Stunden lang – so konnte das Geschehen rekonstruiert werden – war das Wasser aus der Leitung geschossen.

 

Die Wohnung der Familie wurde während ihres Stadtbummels völlig zerstört. „Sogar in der Wohnung unter uns gab es noch ein paar Schäden“, berichtet Herr P. Nur die Kleidung konnten sie noch retten. Das gesamte Mobiliar, die Küche, das Laminat auf dem Fußboden und Teppiche ohnehin – alles unbrauchbar. Auch Dokumente und die Geburtstagsgeschenke für eines der Kinder waren jetzt Müll. Die Kinder kamen für die erste Nacht bei Nachbarn unter, Herr und Frau P. blieben in der nassen Wohnung.

Die ganze Wohnung war geflutet

Nicht nur, dass sie alles verloren hatten, sie waren jetzt obdachlos. Niemand fühlte sich verantwortlich, ihnen während der Zeit der Renovierungsarbeiten eine Bleibe zu besorgen. Auf eigene Faust mussten sie suchen und bekamen über eine Beratungsstelle in einem anderen Stadtteil eine Dreizimmerwohnung. Die war unmöbliert, glücklicherweise war eine Kücheneinrichtung vorhanden. Herr P. musste dafür eine Kaution entrichten und deshalb einen Kredit aufnehmen. „Wir haben dort auf dem Fußboden geschlafen“, berichtet er.

Der Urlaub war im wahrsten Sinne des Wortes ins Wasser gefallen, und das Geld, das für entspannte Tage gedacht gewesen war, musste die Familie für die Anwaltskosten verwenden. Den hatte Herr P. beauftragt, als er sah, dass er wegen eines Schadenersatzes überall auf taube Ohren stieß. Doch auch der juristische Beistand konnte nichts für die Familie erreichen. Der Mieter, in dessen Wohnung der Schaden entstanden war, hatte keine Versicherung. Die Billigfirma, die er zur Montage des Wasserhahns beauftragt gehabt hatte, war gar nicht mehr auffindbar und somit auch nicht zur Rechenschaft zu ziehen. Die Familie selbst hatte auch keine Versicherung: „Wenn jemand anderes meine Wohnung kaputt macht, weshalb soll ich dann eine Versicherung haben?“, regt sich Herr P. auf.

Vom Unheil verfolgt

Als die Sommerferien zu Ende waren, mussten die Kinder wieder in die Grundschule, und den weiten Weg von der Ersatzwohnung dorthin konnten sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht alleine bewerkstelligen. „Jeden Morgen war es eine Riesenhektik, und meine Frau hat sich auf dem Weg zum Bus dann auch noch ein Bein gebrochen.“ Deshalb musste Herr P. unbezahlten Urlaub nehmen, um den Haushalt zu managen. In der Zwischenzeit wurde die Wohnung nur schleppend renoviert.

Der Auszugstag aus der Behelfswohnung rückte näher, und die Wohnung der Familie P. war zum Teil immer noch eine Baustelle. Sie mussten sie in diesem Zustand wieder beziehen. Die Familie hat keinerlei Entschädigung erhalten für ihren materiellen Verlust, und dabei wird es auch bleiben, weil niemand versichert war.

Die Eltern haben kein Bett

Es fehlen noch immer einige Möbel. Die Eltern schlafen auf dem Fußboden, weil sie kein Bett kaufen konnten. Auch ein Kleiderschrank, Teppiche und Lampen fehlen noch. „Seit dieser Sache habe ich mein Konto immer bis zur Grenze überzogen“, klagt Herr P. der im Schichtdienst arbeitet. Vor dem Wasserschaden kam die Familie mit seinem Einkommen gerade so hin. Jetzt kommt sie aus den roten Zahlen nicht mehr heraus, weil sie immer noch an den Folgen des Wasserschadens bezahlt, der sie völlig unverschuldet ereilt hat. Für die Anschaffung von Möbeln benötigt die Familie finanzielle Unterstützung.

Hilfe für den Nachbarn

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