Die UBLM im Mönsheimer Rat wollte die Befugnisse des Bürgermeisters einschränken. Auch eine abgespeckte Version des Antrags ist nun gescheitert.

Was im Dezember zu einem mittelprächtigen Eklat im Mönsheimer Rathaus geführt hatte, ließ in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats die Emotionen nur noch gedämpft hochkochen. Mit einem Antrag hatte die Fraktion der Unabhängigen Bürgerliste Mönsheim (UBLM) damals gefordert, die Hauptsatzung der Gemeinde so zu ändern, dass der Bürgermeister das Gemeinderatsgremium in Sachen Verkauf, Tausch, Vermietung und Verpachtung von gemeindeeigenen Grundstücken stärker als bisher einzubinden habe.

 

Bürgermeister seit vergangenem Jahr erst im Amt

Konkret ging es um die in Paragraf 1 geregelte „Übertragung von Aufgaben an den Bürgermeister“. Laut aktuell gültiger Hauptsatzung darf der Bürgermeister, der in Mönsheim seit dem vergangenen Jahr der 26-jährige Michael Maurer ist, solche Verträge in eigener Zuständigkeit bis zur Höhe von 10 000 Euro bei Erwerb, Verkauf und Tausch, beziehungsweise 1000 Euro bei Vermietung und Verpachtung in eigener Zuständigkeit abschließen. Dieser Paragraf sollte durch einen Zusatz ergänzt werden, dass der Mönsheimer Gemeinderat über die einzelnen Verträge im Voraus zu informieren sei und dessen Meinung berücksichtigt werden müsse. Die UBLM-Fraktion hatte diesen Vorstoß im Dezember damit begründet, dass diese Ergänzungen zur Unterstützung und Absicherung von Bürgermeister Maurer bei seiner Aufgabenerfüllung dienen sollten.

Im Dezember hatte dieser Antrag zahlreiche Zuhörerinnen und Zuhörer ins Rathaus kommen lassen, die diesen Vorstoß ablehnten und vor allem den UBLM-Fraktionsvorsitzenden Hans Kuhnle aufs Korn nahmen. Kuhnle hatte im Rahmen der Bürgermeisterwahl 2022 den späteren Sieger Michael Maurer kritisiert, weil dieser im Wahlkampf zunächst eine falsche Berufsbezeichnung angegeben hatte. Nach der Wahl wandte sich Kuhnle an die Kommunalaufsicht und legte Beschwerde ein, die jedoch zurückgewiesen wurde. Angesichts der aufgeheizten Stimmung im Saal war der Antrag im Dezember auf eine Vorberatung in nichtöffentlicher Sitzung verlegt worden. Weil aber der Beschluss dazu in öffentlicher Sitzung gefasst werden musste, stand er jetzt wieder auf der Tagesordnung.

Bürgermeister führt laufende Geschäfte

Die UBLM hatte ihre Forderung inhaltlich so abgespeckt, dass jetzt nur noch eine Ergänzung der Hauptsatzung gefordert wurde, die lautete: „Über abgeschlossene Verträge muss der Gemeinderat regelmäßig alle drei Monate unterrichtet werden.“ Hinweise der Kommunalaufsicht des Landratsamts seien berücksichtigt worden, wie es von Seiten der UBLM hieß. Das Amt hatte auf Nachfrage von Michael Maurer mit Verweis auf die Gemeindeordnung mitgeteilt, dass der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben erledige.

Walter Knapp (FWG) beantragte jetzt nach dem Aufrufen des Tagesordnungspunktes, ohne weitere Aussprache über den UBLM-Antrag abzustimmen. Das sei laut Geschäftsordnung nicht möglich, sagte der Bürgermeister, weil jede Fraktion die Möglichkeit haben müsse, sich zu äußern. So las dann Moritz Pohler (UBLM) eine Stellungnahme seiner Fraktion vor, die zuvor schon im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht worden war. Zunächst wurden darin „die persönlichen Anfeindungen gegen Gemeinderäte der UBLM“ genannt. „Diese dulden wir ausdrücklich nicht“, hieß es dazu.

Maurer sichert Transparenz zu

Es sei bei dem ursprünglichen Antrag nicht um eine Beschneidung der Kompetenzen des Bürgermeisters gegangen, sondern darum, die Kontroll- und Beratungsfunktion des Gemeinderats umzusetzen. Weiter solle der Antrag „Intransparenz und persönlicher Vorteilsnahme entgegenwirken und einen verantwortungsvollen Umgang mit gemeindeeigenen Grundstücken sicherstellen“.

Der Bürgermeister Michael Maurer sagte anschließend, dass die Verwaltung keinen Anlass dazu geben werde, dass an der konstruktiven Zusammenarbeit Zweifel aufkommen könnten. „Ich reiche jedem die Hand“, sagte er und betonte die gute Zusammenarbeit im Gemeinderat.

Die zweite Fassung des Antrags wurde schließlich mit der Mehrheit der FWG-Räte abgelehnt. Das quittierte das wiederum zahlreich erschienene Publikum im Mönsheimer Ratssaal mit Beifall.