Anwohner in Untertürkheim protestieren gegen den nächtlichen Höllenlärm auf der Stuttgart-21-Baustelle an der Benzstraße. OB Fritz Kuhn will helfen, doch die Stadt hat so gut wie keinen Einfluss auf den Schallschutz auf den Baustellen.

Stuttgart - Die Reaktion des Oberbürgermeisters ist ziemlich defensiv ausgefallen – zumal es um Stuttgart 21 geht, wo Fritz Kuhn gegenüber der Bahn verbal eher den Haudrauf als den Diplomaten gibt. Er lege Wert darauf, dass die Bahn auf die Grenzwerte achte, und werde dies auf dem nächsten Treffen ansprechen, ließ der grüne Rathauschef seinen Sprecher ausrichten, nachdem Untertürkheimer Bürger in dieser Woche gegen den nächtlichen Höllenlärm auf der S-21-Baustelle an der Benzstraße protestiert hatten. Die verbale Zurückhaltung des Stadtoberhaupts hat einen Grund: Die Stadt hat so gut wie keinen Einfluss auf den Schallschutz auf den Baustellen des umstrittenen Großprojekts.

 

Letztendlich ist dafür nämlich das Eisenbahnbundesamt (Eba) zuständig, weil es die Vorgaben des von ihm genehmigten Planfeststellungsbeschlusses überprüft – und die darin enthaltenen Bestimmungen für die Baustellen, einschließlich der Regelungen für den Lärmschutz. Vor Ort übernimmt das aber ein von der Bahn bestellter, unabhängiger Lärmschutzbeauftragter. Er sei nach dem Zwischenfall in der Nacht auf Mittwoch eingeschaltet worden, bestätigte ein Sprecher des S-21-Kommunikationsbüros. Er soll nun im Kontakt mit den Baufirmen und dem Eba nach Spielräumen suchen, wie der Lärm verringert werden kann, der beim Rammen von Masten und Spundwänden entsteht. Diese Arbeitern waren in der besagten Nacht so laut, dass gut zwei Dutzend empörte Anwohner aus den Wohngebieten Untertürkheim und Luginsland zur Baustelle fuhren und dort den sofortigen Stopp verlangten. Ein Bürger hatte nachts um zwei Uhr einen Schallpegel von 102 Dezibel gemessen – „das war keine Lärmbelästigung, sondern Körperverletzung“, meinte ein Betroffener. Für Mitte September sind derartige Arbeiten erneut geplant, dann will die Bahn konkret und weiträumiger darüber informieren als bisher.

Die Hoffnung mancher Anwohner, dass die Stadt massiv einschreitet, wird sich aber wohl nicht erfüllen. „Die Verantwortung liegt bei den Planfeststellungsbehörden“, sagt Werner Flad, der Leiter des Amts für Umweltschutz, „wir sind dafür nicht der richtige Adressat.“ Deshalb kann der Amtsleiter auch zum konkreten Fall nichts sagen. Für Lärm von anderen Baustellen ist allerdings die im Amt angesiedelte Gewerbeaufsicht zuständig, bei der pro Jahr 20 bis 30 Beschwerden eingehen. Dabei weiß Flad, dass die Lärmgrenzwerte, die in der TA (Technischen Anleitung) Lärm und der AVV (Allgemeinen Verwaltungsvorschrift) Baulärm niedergelegt sind, auf dem Bau oft nicht eingehalten werden können.

Grenzwerte liegen tagsüber bei 50 bis 60 Dezibel

Für Gebiete mit Wohnungen liegen sie zwischen 50 und 60 Dezibel tagsüber (das heißt von 7 bis 20 Uhr), nachts sind es 15 Dezibel weniger. Für die Baustellen gilt eine Überschreitung von fünf Dezibel als genehmigt. Wenn die Grenzwerte stärker überschritten werden, gelte, so Flad, immer eine Abwägung: „Im Gegensatz zu einem Betrieb ist eine Baustelle zeitlich begrenzt“, sagt er.

Allerdings scheue sich das Amt auch nicht, hart durchzugreifen oder im Vorfeld strikte Auflagen zu erteilen. So musste die Baufirma beim Abriss der Betonplatte des Kleinen Schlossplatzes ein Lärmgutachten vorlegen, auf dessen Grundlage es genaue Regeln für die Arbeiten gab. Und bei der Großbaustelle am Marienplatz drohte das Amt, die Arbeiten per Verfügung zu untersagen, falls weiterhin drei lärmende Bohrgeräte gleichzeitig eingesetzt würden. Das sei aber die Ausnahme, sagt Flad, normalerweise suche man in Abstimmung mit den Firmen und den Anwohnern nach einer von beiden Seiten akzeptierten Lösung, was meistens auch gelinge. Insofern ist der Untertürkheimer Fall, zumal wegen der nächtlichen Proteste vor Ort, eine Ausnahme. Überraschend ist die Lärmbelastung – zumindest für die Bahn und die Baufirma – aber nicht. Bereits im Planfeststellungsbeschluss wird an mehreren Stellen darauf verwiesen, dass die Grenzwerte überschritten werden und „erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Anlieger“ zu erwarten seien. Dies gilt im übrigen für den gesamten Planfeststellungsabschnitt der Neckarunterführung, zu dem auch Bauflächen in Wangen, Obertürkheim und Bad Cannstatt gehören.

Auch für die Stadt kommt die Lärmbelästigung nicht überraschend. Als Stuttgart-21-Gegner im September 2012 in Untertürkheim den Lärm simulieren wollten, der künftig nachts vom Abstellbahnhofsgelände ausgehen könnte, verbot das Ordnungsamt diese Aktion. Damit würden die Grenzwerte um mehr als 20 Dezibel überschritten, so die damalige Begründung: „Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist ein solcher Geräuschpegel in den Nachtstunden sogar geeignet, wegen der Störung des Schlafrhythmus ein Wiedereinschlafen zu verhindern.“