Ein Rentner muss nicht für das Knalltrauma eines Polizisten zahlen. Dem Gericht reichen die vorgelegten Beweise nicht. Wer den Böller in der Menge gezündet hat, bleibt weiter rätselhaft.

Stuttgart - Das Stuttgarter Amtsgericht hat die Klage auf Schmerzensgeld eines Polizisten gegen einen 72-jährigen Stuttgarter abgewiesen. Der Beamte war vor einem Jahr verletzt worden, als Stuttgart-21-Gegner im Anschluss an eine Montagsdemonstration das Baustellengelände des Grundwassermanagements für den umstrittenen Tiefbahnhof stürmten. Er erlitt ein Knalltrauma, als jemand in der Menge einen Böller zündete. Sieben weiteren Beamten ging es ebenso, auch sie klagen auf Schmerzensgeld.

 

Der 72-Jährige aus dem Sommerrain war von der Polizei als Tatverdächtiger ermittelt worden, beteuerte aber von Anfang an seine Unschuld. Er sei zwar kurz auf dem Gelände und auch in der Nähe gewesen, als der Knallkörper explodierte. Gezündet habe er ihn aber nicht. Auf einem Video hatte die Polizei entdeckt, wie sich der Mann kurz vor der Explosion bückte. Daraus war offenbar geschlossen worden, dass er der Verantwortliche sein muss. Bei einer Hausdurchsuchung wurden keine Spuren gefunden. Die Richterin hatte schon zu Beginn der Verhandlung keinen Hehl daraus gemacht, dass ihr die Beweise zu dürftig seien.

Nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung über das Zivilverfahren meldete sich ein Zeuge, der andere Personen beobachtet hatte, als der Böller explodierte. Der 79-Jährige sagte, er habe gesehen, wie drei Männer den Knallkörper zündeten. Für ihn hat seine Aussage nun auch Konsequenzen. Er hat von der Polizei eine Ladung bekommen und soll als Beschuldigter gehört werden, weil gegen ihn wegen schweren Landfriedens- und Hausfriedensbruchs ermittelt werde. Durch seine Aussage war aktenkundig geworden, dass er am Abend der Demo auf dem Gelände war.