Zwei Verhandlungstage noch, dann will sich die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart ihr Urteil über die Finanzierung von Mehrkosten beim Bahnprojekt Stuttgart 21 gebildet haben. Der Richterspruch könnte fatale Auswirkungen auf die Stadt und die Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/25 zeitigen. Käme die Bahn AG mit ihrer Klage durch, müsste Stuttgart bis zu 1,7 Milliarden Euro aufbringen. Es wäre die größte Belastung, die die Kommune je für einen Einzelfall tragen musste. Die Rettung der Landesbank (LBBW) 2009 mit 946,6 Millionen Euro aus der Stadtkasse steht bisher an der Spitze. Für Stuttgart 21 wurde kein Cent zurückgelegt.
Das Bahn-Desaster überträfe das Banken-Desaster für die Landeshauptstadt damit deutlich. 11,776 Milliarden Euro hat Ulrich Quack, Anwalt für den Schienenkonzern, unter tatkräftiger Hilfe des Vorsitzenden Richters Wolfgang Kern als S-21-Gesamtsumme in einem der 14 Anträge gegen das Land Baden-Württemberg stehen. Eigentlich wollte Quack „nur“ 11,326 Milliarden. Die Zahl ergebe sich aus der mehrfachen Summierung des Risikobudgets (1,45 Milliarden), so Quack. Diesen Risikozuschlag hatten die Projektpartner Bahn, Land, Stadt Stuttgart und der Flughafen im S-21-Finanzierungsvertrag über die ursprünglich kalkulierte Projektsumme von 3,076 Milliarden hinaus zugesagt. Für den Fall der Fälle, allerdings nur einmalig.
Quacks Rechnung, er spricht von „Kaskadenregeleung“, war für das Gericht nicht nachvollziehbar. Ein Mehrfaches des Risikobudgets plus die ursprüngliche Projektsumme ergäbe 10,326, nicht 11,326 Milliarden Euro. Richter Kern rundete aber nicht ab, sondern „im wohlverstandenen Interesse ihrer Partei“ (Kern zu Quack) generös auf die nächste volle Kaskade auf: 11,776 Milliarden Euro. Womöglich wird der Rechengang von den Gegenanwälten noch aufgegriffen.
Bahn betont: Sämtliche Zahlen „rein fiktiv“
Zu den Zahlen will sich die Bahn auf Anfrage „im laufenden Verfahren nicht äußern“. Dessen ungeachtet gelte, dass „sämtliche genannten Zahlen rein fiktiv sind“. Sie beruhten „nicht auf Kostenberechnungen oder Prognosen“. Der Gesamtwertumfang des Projekts betrage weiterhin 9,15, der Finanzierungsrahmen 9,79 Milliarden, so ein Bahnsprecher. Die 9,15 Milliarden hat der Bahn-Aufsichtsrat freigegeben, den Puffer von 640 Millionen noch nicht.
Manchmal verschmelzen Fiktion und Wirklichkeit. Ob auch bei Stuttgart 21, wird sich zur Eröffnung des Tiefbahnhofs Ende 2025 und bei der Eröffnung des kompletten Flughafenanschlusses 2026 oder 2027 zeigen. Rein fiktiv könnte man den Mittelbedarf für Stuttgart 21 aus den letzten vier Jahren weiterrechnen. Dann würde Mitte 2024 der Finanzierungsrahmen gesprengt. Anfang 2025 wäre auch der Puffer aufgezehrt. Mitte 2026 wären nahezu exakt jene fiktiven 11,326 Milliarden erreicht, die Ulrich Quack nannte. Darin enthalten sind dann auch jene 270 Millionen Euro, die S 21 zum neuen Gäubahntunnel auf den Fildern beisteuert. Er gehört nicht zum Projekt.
Die Projektpartner der Bahn sind einigermaßen beunruhigt. Es geht nun um Mehrkosten bis zu 7,25 Milliarden Euro, von denen sie allein 4,7 Milliarden zahlen müssten, wenn die Bahn ihren Anspruch auf Anpassung des Finanzierungsvertrages durchsetzt. Erst wäre das Land dran, es würde Forderungen aber entsprechend der bisherigen Aufteilung an die Partner stellen. Das könnte eine Klagelawine auslösen, weil alle Partner gegenseitig einen Verjährungsverzicht erklärt haben.
Zunächst aber stünde nach dem Verwaltungsgericht (VG) die Berufung an. „Sie bleiben ja nicht die letzte Instanz“, mit diesem Hinweis gegenüber Richter Kern hat Ulrich Quack die Bedeutung des VG relativiert. Käme die Bahn mit ihren Anträgen durch, müsste sie wohl auch noch auf Zahlung klagen. Denn über Stuttgart 21 wacht ein Lenkungskreis, bei dem sich ein Patt zwischen der Bahn und den weiteren Partner ergibt. Zahlungen würden also im Lenkungskreis durch OB Frank Nopper, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Innenminister Thomas Strobl, einen Abteilungsleiter Verkehr sowie den Regionalpräsidenten Thomas Bopp zunächst blockiert. Die Auszahlung würde also letztlich vom Gericht festgelegt.
Dass Verwaltungsgericht gilt lediglich als Durchgangsstation, entsprechend will es seinen Aufwand begrenzen. Als Ulrich Quack vorschlug, man könne gern eine Woche am Stück über Stuttgart 21 sprechen, wies Kern dieses Ansinnen zurück. Es gebe noch 200 anderer Verfahren zu bearbeiten. Außerdem habe man eine „vorläufige Richtung“. Für die reichten zwei weitere Verhandlungstage aus.