Das Nahverkehrsunternehmen der Landeshauptstadt sieht den Schaden nach einem Urteil gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied nicht ausgeglichen.

Vor zehn Wochen hat die 31. Kammer für Handelssachen am Landgericht Stuttgart ein früheres Vorstandsmitglied der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Damit soll Schadensersatz für über eine viele Jahre zu hohe Vergütung von Betriebsratsmitgliedern des städtischen Unternehmens geleistet werden. Nun zeigt sich, dass beide Seiten mit dem Urteil nicht zufrieden sind. Sie haben Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) eingelegt. Man führe das Verfahren unter dem Aktenzeichen 20 U 37/23, teilte die Pressestelle des OLG auf Anfrage mit.