Der Ex-Mann ging mit seinem Handwerksbetrieb pleite. Frau E. zahlt immer noch an den Schulden. Sie lebt in einer Kellerwohnung und leidet an Arthrose. Jetzt ist die Tochter im Streit ausgezogen.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Das Enkelkind ist die ganze Freude von Frau E. An den Wochenenden ist es oft bei ihr. Es ist das Kind ihrer Tochter, aber es lebt nicht bei ihr, sondern bei seinem Vater. „Da geht es ihm gut“, sagt Frau E. lakonisch. Mit ihren eigenen Kindern hat sie viele Probleme. Zum Älteren ist der Kontakt abgebrochen, mit ihrer Tochter, der Mutter des Enkelkindes, lebte sie bisher zusammen. Jetzt ist die Tochter im Streit ausgezogen und hat ihre Ausbildung abgebrochen.

 

Frau E. ist erschöpft von all den Widrigkeiten, mit denen sie in den vergangenen Jahren zurecht kommen musste. Gemeinsam mit der Tochter hat sie die feuchte marode Kellerwohnung renoviert. Frau E. arbeitet auf dem zweiten Arbeitsmarkt und erhält aufstockend Arbeitslosengeld II. Alles Geld, das sie erübrigen konnte, steckte sie in die Wohnung, damit diese ein ordentliches Zuhause wird. Bis heute zahlt sie an den Schulden, die ihr geschiedener Ehemann durch die Pleite mit einem eigenen Handwerksbetrieb hinterlassen hatte. Frau E. ist gelernte Friseurin. Aber schon nach wenigen Jahren musste sie ihren Beruf aufgeben, denn sie entwickelte eine Allergie gegen die Chemikalien, mit denen sie im Salon in Kontakt kam. „Meine Hände juckten dauernd“, erzählt sie. Danach arbeitete sie im Verkauf. Dort würde sie gerne wieder einsteigen, aber mit Anfang fünfzig hat sie wenig Hoffnung, wieder eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bekommen.

Matratze vom Sperrmüll

Jetzt wird sie von Arthrose in den Händen geplagt. Frau E. benötigt dringend eine eine neue Matratze. Die jetzige ist vom Sperrmüll. Auch das Sofa ist verschlissen und muss erneuert werden. Außerdem funktioniert der Kühlschrank nicht mehr.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.