Hilfe für den Nachbarn Fall 25, 26 Frau H. lässt sich nicht unterkriegen

Das älteste Kind von Frau H. hat psychische Probleme. Jetzt hat der Teenager endlich Freunde gefunden und würde gerne mit diesen in eine Ferienfreizeit fahren.
Stuttgart - 25 Kinder können gemein sein, wenn ihnen nicht erklärt wird, weshalb sich jemand mit einer Behinderung anders verhält. Das älteste Kind von Frau H. wurde in der Schule massiv gemobbt, weil es eine leichte Gehbehinderung hat und wegen psychischer Probleme zum Beispiel unter einer Antriebsschwäche leidet. Vor einiger Zeit war der Teenager wegen Depressionen sogar in stationärer Behandlung. Dass es soweit kam, lag auch an den Schulkameraden, die dauernd mit Beleidigungen zur Stelle waren. Der Lehrer schritt nicht ein.
Inzwischen hat der Teenager die Schule gewechselt und dort Freunde gefunden. Frau H. berichtet, dass ihr Kind zuerst Angst davor hatte, mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schule zu fahren – aus Angst, die anderen Fahrgäste könnten es auslachen. „Wir haben zusammen geübt, und jetzt klappt es gut“, sagt sie.
Der Ex-Mann hat sie verfolgt
Frau H. vermutet, dass der Teenager als Kind zu viel von den Streitereien zwischen ihr und ihrem Ex-Partner mitbekommen hatte und deshalb psychische Probleme bekam. Die Ehe zerbrach, weil sie studieren wollte und der Mann das verbieten wollte. Nach der Trennung begann sie ein Studium und meisterte dies über mehrere Semester mit Hilfe ihrer Eltern. Nach zwei Jahren tauchte der Ex-Partner wieder auf und verfolgte sie Tag und Nacht. „Egal, wo ich war und was ich tat, er war immer da“, erzählt sie. Er drohte, dass er die Kinder kidnappen werde, wenn sie nicht macht, was er will. Seinen Job hatte er aufgegeben, damit er keinen Unterhalt zahlen musste.
Neuanfang in Süddeutschland
Frau H. entschloss sich, alles aufzugeben und in den mittleren Neckarraum umzuziehen. Hier wollte sie neu anfangen und sich durch eine Ausbildung qualifizieren. Vom Jobcenter kam jedoch der Rat, als Mutter lieber zuhause zu bleiben, erzählt sie wütend. Die junge Frau weiß jedoch genau, was sie will und schrieb sich für ein Duales Studium im Sozialbereich ein. „In dieser Zeit lebten wir unter dem Hartz-IV-Satz“, berichtet sie, „Miete und Lebensmittel – mehr war nicht drin.“ Zum Glück bezahlte das Jugendamt eine Tagesmutter. „Dort konnten die Kinder essen. Diese Sorge hatte ich los.“
33 Cent zuviel Gehalt
Heute arbeitet Frau H. 30 Stunden in der Woche in ihrem Beruf. Kürzlich erhielt sie eine Gehaltserhöhung von 100 Euro im Monat – und stellt sich damit finanziell schlechter als zuvor: Sie bekommt weniger Wohngeld und für den Kinderzuschlag, den das Jugendamt bisher bezahlte, verdient sie stolze 33 Cent zu viel. Jetzt erhält sie Unterhaltsvorschuss, weil sie berufstätig ist und der Exmann nicht bezahlt.
Niederschmetternde Diagnose
Fast zeitgleich mit dieser Nachricht erhielt sie die Diagnose, dass sie an Multipler Sklerose erkrankt ist. „Ich habe ein gutes Medikament und hoffe, dass die Schübe seltener auftreten“, sagt Frau H. und lässt sich nicht unterkriegen. Jetzt könnte ihr Teenager mit den neuen Freunden in den Osterferien auf eine Freizeit fahren. „Das wäre sehr wichtig“, betont sie. Die Kosten in Höhe von 550 Euro kann sie jedoch nicht aus eigener Tasche bezahlen.
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