Der Zungen-und Mundkrebs wurde zwar operiert, aber Herr L. muss sich seit zwölf Jahren von Flüssignahrung ernähren. Seit einigen Jahren durch eine Magensonde.

Lokales: Sybille Neth (sne)

41

 

Stuttgart - Morgens gönnt sich Herr L. einen Teelöffel Kaffee. Aber nach dem Geschmackserlebnis muss er die Flüssigkeit wieder ausspucken. Seit sechs Jahren kann der Mann Mitte siebzig keine Speisen mehr durch den Mund zu sich nehmen. Er lebt von Flüssignahrung, die er sich über eine Magensonde selbst zuführt. „Eine Stunde brauche ich pro Mahlzeit. Wenn es schneller geht, wird mir schlecht“, erklärt er die Prozedur.

Niederschmetternde Diagnose

Zuletzt war Herr L. Buchbinder gewesen, dann wurde er arbeitslos, und kurz danach bemerkte er, dass er immer wieder starke Schmerzen in der Zunge bekam. „Ich dachte, es sei eine Entzündung“, erzählt er. Mal gingen die Beschwerden weg, dann kamen sie wieder. Bis sie ganz blieben. „Ich habe vermutet, dass es etwas Schlimmes ist.“ Die Diagnose des Hals-Nasen-Ohren-Arztes war entsprechend: Zungenkrebs im fortgeschrittenen Stadium. Ein Karzinom war bereits im Mundbereich.

Nahrung mit vier Geschmacksrichtungen

Herr L. wurde operiert. Dabei mussten ihm die Ärzte einen Luftröhrenschnitt machen. Bei der Nachuntersuchung sollte die Öffnung wieder geschlossen werden. „Ich bin damals richtig frohgemut ins Krankenhaus gegangen und habe überall erzählt, dass ich bald wieder essen kann.“ Aber das Arztgespräch war niederschmetternd. Der Luftröhrenschnitt musste bleiben, sonst könnte Nahrung in die Lunge gelangen, wurde Herrn L. erläutert. „Das hat mich total umgehauen.“ Das war vor zwölf Jahren. Seither kann Herr L. keine feste Nahrung mehr zu sich nehmen. Er hat fast 30 Kilo abgenommen. „Ich hatte vier Geschmacksrichtungen bei der Flüssignahrung“, berichtet er. Aber inzwischen geht auch das nicht mehr, er muss sich über die Magensonde ernähren. Herr L. lebt alleine in einer kleinen Wohnung, die er akribisch in Ordnung hält.

Das Geld kommt nicht

Alle Unterlagen, die seine Krankheit betreffen, hat er sorgfältig abgeheftet. Er ärgert sich über die Zögerlichkeit, mit der die Krankenkasse ihm die Kosten für die Tabletten erstattet, die er gegen sein Sodbrennen nehmen muss. „Manchmal sind das über 92 Euro, die ich vorstrecken muss, und dann muss ich bis zu sieben Wochen warten, bis ich das Geld von der Krankenkasse wiederbekomme“, regt er sich auf. „Das ist Geld, das mir fehlt.“ Zum Leben bleiben ihm von seiner Rente und der aufstockenden Grundsicherung 400 Euro im Monat.

Freund im Pflegeheim

Wegen seiner Magensonde benötigt Herr L. Salben und Desinfektionsmittel. Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse überhaupt nicht. Im Jahr kostet ihn das 428,25 Euro – er hat alle Kostenbelege gewissenhaft zusammengerechnet. Dafür hätte er gerne eine Unterstützung. Zu seinen Geschwistern hat er wenig Kontakt. Er ist der Jüngste, und entsprechend gebrechlich sind seine Brüder und Schwestern. Aber Herr L. fährt einmal in der Woche mit öffentlichen Verkehrsmitteln in das Pflegeheim, in dem ein Freund von ihm lebt. „Wir telefonieren jeden Morgen und jeden Abend“, berichtet er.

Das Kleinkind benötigt Kindergartengarderobe

42

Das kleine Kind von Frau F. musste viele Gewalttätigkeiten des Vaters miterleben. Es hat gesehen, wie er die Mutter schlug, und es bezog ebenfalls Prügel von ihm. Mehrmals hat Frau F. Schutz im Frauenhaus gesucht. Inzwischen ist der Mann ins Ruhrgebiet umgezogen, wollte dort Arbeit finden. Bisher ist das nicht gelungen. Er ist hochverschuldet und zahlt keinen Unterhalt. Viele Rechnungen treffen auch bei der Ehefrau ein, die in der Privatinsolvenz steckt.

Das Kind wird offener

Das Kind ist völlig verschüchtert und spricht fast nicht. Jetzt ist es in den Kindergarten gekommen und öffnet sich etwas. Aber Frau F. musste Regenkleidung und Gummistiefel sowie einige andere Dinge zum Anziehen für das Kind kaufen. Das kann sie in ihrer derzeitigen Situation nicht stemmen.

Frau J. hat ihren Wohnungsschlüssel vergessen

43Ihre Arthrose macht Frau J. sehr zu schaffen und schränkt sie in ihrer Mobilität ein. Wegen einer psychischen Krankheit bezieht sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Frau J. ist Ende fünfzig und lebt alleine in einer feuchten, schlecht isolierten und baufälligen Wohnung.

Kleines Missgeschick mit großen Folgen

Kürzlich passierte ihr ein Missgeschick, das sie in finanzielle Bedrängnis brachte. Sie wollte mit ihrem Einkaufstrolley zum Discounter. Beim Weggehen rutschte ihr der Schlüssel aus der Manteltasche und blieb in der Wohnung liegen. Sie bemerkte das nicht und zog die Tür hinter sich zu.

Schäden an der Wohnungstür

Ein Ersatzschlüssel war nicht greifbar. Deshalb musste Frau J. einen Schlüsseldienst beauftragen, der eine weite Anfahrt berechnete. Außerdem entstanden beim Öffnen Schäden an der Tür. Die Reparatur muss sie dem Vermieter ersetzen, und sie musste die Rechnungen sofort bezahlen. Jetzt fehlt ihr das Geld zum Leben.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.