Urteil in Leonberg Kinderpornografie – 76-Jähriger muss für lange Zeit ins Gefängnis
Das Landgericht Stuttgart hat den Leonberger wegen des Besitzes von kinderpornografischen Bildern zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Das Landgericht Stuttgart hat den Leonberger wegen des Besitzes von kinderpornografischen Bildern zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Äußerlich ungerührt hat der Mann im Rollstuhl mit der Beatmungsmaschine das Urteil gegen sich aufgenommen. Zu fünf Jahren Gefängnis wegen Besitzes und Besitzverschaffung von kinderpornografischen Inhalten hat die 8. Große Strafkammer einen 76-jährigen Mann aus Leonberg verurteilt, der zum wiederholten Male eine Vielzahl von kinderpornografischen Bildern auf diverse Computer heruntergeladen hatte (wir berichteten). Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, der Verteidiger des Leonbergers hatte eine Haftstrafe von drei Jahren für ausreichend erachtet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte insgesamt knapp 160 000 kinderpornografische Bilder und 320 kinderpornografische Videos auf drei Laptops in seiner Wohnung in Leonberg gespeichert hatte. Auf diese war die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung im März vergangenen Jahres nach einer Verdachtsmeldung der halbstaatlichen amerikanischen Behörde NCMEC (National Center for Missing Exploited Children)gestoßen.
Als die Polizei nach einer weiteren Verdachtsmeldung des NCMEC zwei Monate später die Wohnung im Juni vergangenen Jahres noch einmal durchsuchte, fanden die Beamten auf einem neu angeschafften PC 76 Fotos und acht Videos mit kinderpornografischem Inhalt. „Die Bilder zeigen nicht nachgestellte Aufnahmen, sondern den realen schweren sexuellen Missbrauch von präpubertären Kindern“, erklärte der Vorsitzende Richter Ulrich Tormählen.
Das Gericht monierte vor allem die hohe Anzahl von Fotos, die auf den Geräten des 76-Jährigen gefunden worden seien. Zudem sei die hohe Rückfallgeschwindigkeit des Leonbergers negativ zu bewerten, die fast schon an eine Sucht grenze.
Nur wenige Wochen nach der ersten Durchsuchung habe der Angeklagte sich einen neuen PC gekauft und erneut Bilder heruntergeladen. „Auch als der Mann festgenommen wurde, saß er schon wieder vor einem Computer“, kritisierte Tormählen.
Eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten sah das Gericht deswegen jedoch nicht. Zwar habe der Mann eine pädophile Neigung und eine „starke Gewohnheit zu kinderpornografischen Bildern“. Wie ein Sachverständiger jedoch ausgeführt habe, liege keine Sexsucht aufgrund eines seelisch einengenden Zwanges vor. „Der Angeklagte verfügte über Handlungsalternativen, er hätte es einfach auch bleiben lassen können“, erläuterte der Vorsitzende Richter. Von daher komme auch keine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Gegen den Anklagten habe zudem gesprochen, dass dieser bereits zweimal einschlägig vorbestraft war und unter Bewährung stand. Im Jahr 2011 hatte ihn das Amtsgericht Stuttgart wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Besitzverschaffung von kinderpornografischen Bildern zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.
2019 hatte ihn das Amtsgericht Leonberg wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Bildern zu einer weiteren Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt und eine vierjährige Bewährungszeit ausgesprochen, die zur Tatzeit noch lief. Es hatte zudem ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Jahr 2016 gegeben, das die Staatsanwaltschaft wegen mangelnden Tatverdachts jedoch eingestellt hatte.
Positiv konnte das Gericht nur das frühe Geständnis des 76-Jährigen ins Feld führen. Zudem sei der Leonberger, der seit Anfang Dezember in Untersuchungshaft sitzt, wegen seines schlechten Gesundheitszustandes besonders haftempfindlich. Der Mann leidet unter Botulismus, der von einer Infektion durch vergiftete Lebensmittel herrührt. Arme und Beine sind weitgehend gelähmt, zudem muss der Mann künstlich beatmet werden.
NCMEC
Das National Center for Missing Exploited Children (NCMEC) ist eine halbstaatliche US-amerikanische Behörde, also ein nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder. Ursprünglich gegründet wurde dieses 1984 nach einigen Aufsehen erregenden Kindesentführungen in den USA. Finanziert wird es in erster Linie vom amerikanischen Justizministerium.
Sexualdelikte
Über die so genannte CyberTipline werden Berichte über die sexuelle Ausbeutung von Kindern bearbeitet. Netzbetreiber müssen dieser Institution verdächtige Fotos und Datenübertragungen melden. Das NCMEC leitet die Identifikationsnummer des Rechners an das Bundeskriminalamt weiter, von dort geht es zum Landeskriminalamt und zum zuständigen Polizeipräsidium