Christian Feierabend in Berlin: Diese Rechte haben Restauran...
Ob ein Gast das Essen, mit dem er oder sie unzufrieden ist, bezahlen muss, hängt vom Einzelfall ab. „Wenn es dem Gast einfach nicht geschmeckt hat, liegt kein Mangel im juristischen Sinne vor“, sagt Rechtsanwalt Jürgen Benad vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband in Berlin.Â