Bernd Lienemann RTS Steuerberatung Stuttgart/Fellbach: Erste...
Als Eigentürmer muss eine sogenannte Feststellungserklärung im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 abgegeben werden. Bei dieser Feststellungserklärung geht es zunächst lediglich um die (neue) Feststellung des Grundsteuerwertes. Die neue Grundsteuer selbst wird erstmals ab 1. Januar 2025 erhoben.Auf welchem Wege kann die...