Steuer & Recht

Bernd Lienemann RTS Steuerberatung Stuttgart/Fellbach: Erste...

Als Eigentürmer muss eine sogenannte Feststellungserklärung im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 abgegeben werden. Bei dieser Feststellungserklärung geht es zunächst lediglich um die (neue) Feststellung des Grundsteuerwertes. Die neue Grundsteuer selbst wird erstmals ab 1. Januar 2025 erhoben.Auf welchem Wege kann die...

Anwaltskanzlei Dr. Müller, Stirm & Kollegen in Fellbach: Bet...

Aufgrund der Heizkostenverordnung (HeizKV) müssen Heizkosten jährlich abgerechnet werden. Diese Pflicht zur Verbrauchserfassung kann im Mietvertrag nicht ausgeschlossen werden. Die verbrauchte Heizenergie muss durch Ablesegeräte festgehalten werden. In der HeizKV ist die exakte Verteilung vorgegeben.Die Kostenverteilung erfolgt mit...