Reform der Erbschaftsteuer Kabinett kommt Firmenerben entgegen
Firmenerben, die ein Unternehmen fortführen und damit Arbeitsplätze erhalten, sollen auch künftig von der Steuer befreit werden. Ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro muss der Erbe nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer finanziell überfordern würde. 08.07.2015