Fauxpas bei OB-Wahl in Leinfelden-Echterdingen Stadt reißt Karenzzeit im Amtsblatt
Sechs Wochen vor dem Wahltermin dürfen im Amtsblatt keine Bilder der Kandidatinnen und Kandidaten mehr erscheinen. Und was ist, wenn es doch passiert?
Sechs Wochen vor dem Wahltermin dürfen im Amtsblatt keine Bilder der Kandidatinnen und Kandidaten mehr erscheinen. Und was ist, wenn es doch passiert?
Der OB-Wahlkampf in Leinfelden-Echterdingen wird spannend. Inzwischen gibt es mit David Armbruster, Otto Ruppaner, Raiko Grieb und Birgit Mertens drei Bewerber und eine Bewerberin. Gewählt wird am 3. Dezember. „Aus diesem Grund müssen auch im Amtsblatt bestimmte Vorgaben eingehalten werden“, heißt es in der entsprechenden Ausgabe vom 20. Oktober auf Seite 8. Und weiter steht dort: „Im Zeitraum von sechs Wochen vor der Wahl – also ab dieser Ausgabe – sind laut Redaktionsstatut Berichte oder Stellungnahmen der Fraktionen, Parteien, Wählervereinigungen, Organisationen und Vereine zu politischen Themen nicht mehr möglich.“ Lediglich kurze Terminankündigungen ohne Foto seien während der Karenzzeit zulässig.
Doch in der gleichen Amtsblatt-Ausgabe, auf Seite 24, sind gleich zwei Bilder von Otto Ruppaner zu finden. „Das ist schon sehr auffällig“, sagt Christine König, Vorstandsmitglied der Grünen in L.-E., und ergänzt: „Da muss jemand geschlafen haben.“ Sie glaubt nicht, dass die Bilder, die nicht mehr hätten abgedruckt werden dürfen, am Ende wahlentscheidend sind. Aber die Sache habe ein „Geschmäckle“. Bei einer Wahl müsse alles korrekt bleiben und niemand dürfe das Gefühl bekommen, dass jemand einen Vorteil gehabt habe“, findet Christine König. Darum hätten die Grünen vorgeschlagen, dass auch die anderen Parteien noch einmal ein Foto von ihrem Kandidaten beziehungsweise ihrer Kandidatin bringen dürfen.
Die Freien Wähler weisen jede Schuld von sich. „Die Stadt hat es versäumt, die Bilder rauszunehmen“, sagt der Fraktionsvorsitzende Eberhard Wächter. Er habe den Fehler sofort angemahnt, als er die Fotos gesehen habe, aber da sei es zu spät gewesen. In der Online-Ausgabe des Amtsblatts sind die Bilder allerdings nicht mehr zu finden.
„Im Amtsblatt ist ein Beitrag erschienen, der nach dem Amtsblattstatut nicht hätte erscheinen dürfen“, schreibt der Pressesprecher Thomas Krämer in einer Stellungnahme. Der Fauxpas war am 24. Oktober Thema in einer nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung. In dieser erklärte die Stadtverwaltung, dass die entsprechenden Seiten der Rechtsaufsicht beim Regierungspräsidium (RP) zur Prüfung vorgelegt worden seien. So steht es auch in einer E-Mail, welche die Verwaltung im Nachgang der Sitzung verschickte.
Dort wird das RP mit folgender Stellungnahme zitiert: „Wichtig und über allem stehend ist der Grundsatz der rechtssicheren Wahl, sowie der Gleichbehandlung aller potenziellen Kandidaten.“ Daher halte es das RP „für äußerst problematisch, wenn nun im weiteren Verlauf der Karenzzeit zudem die übrigen Kandidaten eine Plattform erhielten. Denn: „Würde man allen Kandidaten die Möglichkeit einräumen, ihr Bild ins Amtsblatt zu stellen, so würde Herr Ruppaner zweimal erscheinen und die anderen nur einmal. Würde man Herrn Ruppaner jedoch ausschließen, so benachteiligte man diesen, da die anderen dann näher an der Wahl die Möglichkeit einer Veröffentlichung ihres Bildes im Amtsblatt erhielten“, so das RP.
Die Stadt ergänzt: „Der Verstoß wird von der Rechtsaufsicht als nicht so erheblich eingestuft, dass eine Verschiebung der Wahl angezeigt wäre.“ Vielmehr empfehle das RP, von weiteren Veröffentlichungen mit Bezug zur OB-Wahl abzusehen, auch wenn es nur um Termine gehe. Dieser Empfehlung will die Verwaltung nun folgen. Auf die Frage, wie künftig ein solcher Fauxpas im Amtsblatt während des Wahlkampfs verhindert werden könne, antwortet Thomas Krämer: „Wir haben die internen Kontrollmechanismen verändert und verstärkt.“
Das RP erklärt gegenüber unserer Zeitung, dass jede Gemeinde selbst festlegen kann, welche Karenzzeit vor Wahlen gilt. Diese darf allerdings nicht länger als sechs Monate sein, so steht es in der Gemeindeordnung. „So der Fall eintritt, dass eine festgesetzte Karenzzeit nicht eingehalten wurde, muss immer auf den Einzelfall geblickt werden“, erklärt das RP und fügt hinzu: „Ob Verlautbarungen im Amtsblatt der Gemeinde eine unzulässige wahlergebnisbeeinflussende Wirkung haben können, kann nur anhand der konkreten Umstände beurteilt werden und wird in der Regel durch ein Gericht entschieden werden müssen. Die Gefahr einer relevanten Wahlbeeinflussung ist dabei umso größer, je näher der Wahltag rückt.“