Lokales: Sybille Neth (sne)

 

11 Der pflegebedürftige Sohn von Frau K. lebt in Berlin in einem Pflegeheim. Er sitzt im Rollstuhl und kann sich nicht selbst versorgen. Die 70-jährige Mutter lebt hier, in der Region Stuttgart und bewohnt ein kleines Apartment in einer Einrichtung des betreuten Wohnens.

Die Mutter möchte den Sohn besuchen

Frau K. benötigt täglich ein Morphinpflaster. Wegen ihrer zahlreichen körperlichen Beschwerden leidet sie chronisch unter starken Schmerzen. Sie wurde mehrfach am Rücken operiert und ihr wurden künstliche Wirbel implantiert. Eine Hüftoperation ist missglückt und die Folgen bereiten ihr zusätzliche Beschwerden. Sie kann sich nur noch mithilfe eines Rollators fortbewegen.

Gratisfahrt mit der Bahn

Frau K. lebt von Grundsicherung und muss davon monatlich 185 Euro für das betreute Wohnen selbst bezahlen, weil ihr die Kosten nicht vollständig durch die staatliche Unterstützung erstattet werden. Nun möchte sie ihren Sohn im Pflegeheim in Berlin besuchen. Mit ihrem Schwerbehindertenausweis kann sie zwar kostenlos mit der Deutschen Bahn fahren. Nur die Sitzplatzreservierung muss sie bezahlen.

Im Pflegeheim in Berlin gibt es keine Gästezimmer, so dass Frau K. sich ein günstiges Hotel in der Nähe ausgesucht hat. Sie muss für den Besuch zweimal übernachten. Dies kostet 140 Euro. Damit sie die Reise antreten kann, benötigt sie eine Spende.

11 Der pflegebedürftige Sohn von Frau K. lebt in Berlin in einem Pflegeheim. Er sitzt im Rollstuhl und kann sich nicht selbst versorgen. Die 70-jährige Mutter lebt hier, in der Region Stuttgart und bewohnt ein kleines Apartment in einer Einrichtung des betreuten Wohnens.

Die Mutter möchte den Sohn besuchen

Frau K. benötigt täglich ein Morphinpflaster. Wegen ihrer zahlreichen körperlichen Beschwerden leidet sie chronisch unter starken Schmerzen. Sie wurde mehrfach am Rücken operiert und ihr wurden künstliche Wirbel implantiert. Eine Hüftoperation ist missglückt und die Folgen bereiten ihr zusätzliche Beschwerden. Sie kann sich nur noch mithilfe eines Rollators fortbewegen.

Gratisfahrt mit der Bahn

Frau K. lebt von Grundsicherung und muss davon monatlich 185 Euro für das betreute Wohnen selbst bezahlen, weil ihr die Kosten nicht vollständig durch die staatliche Unterstützung erstattet werden. Nun möchte sie ihren Sohn im Pflegeheim in Berlin besuchen. Mit ihrem Schwerbehindertenausweis kann sie zwar kostenlos mit der Deutschen Bahn fahren. Nur die Sitzplatzreservierung muss sie bezahlen.

Im Pflegeheim in Berlin gibt es keine Gästezimmer, so dass Frau K. sich ein günstiges Hotel in der Nähe ausgesucht hat. Sie muss für den Besuch zweimal übernachten. Dies kostet 140 Euro. Damit sie die Reise antreten kann, benötigt sie eine Spende.

Das Spendenkonto

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IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBIC/SWIFT: SOLADEST600 Kennwort „Hilfe für den Nachbarn“
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