Herr K. hat den Lkw-Führerschein gemacht und einen Arbeitsvertrag. Lastwagenfahrer sind derzeit gesucht. Die Bürokratie verbietet dem Familienvater das Arbeiten.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Sofort könnte Herr K. in einen Lkw steigen und losfahren. Dann könnte er seine Familie ernähren. Doch er darf nicht. Die Sache ist verzwickt und ein Lehrstück deutscher Bürokratie, die sich selbst im Weg steht. Leidtragende ist die Familie. Herr K. ist Lastwagenfahrer und die werden derzeit händeringend gesucht. Den Lkw-Führerschein hat ihm das Jobcenter finanziert, damit die vierköpfige Familie aus dem Leistungsbezug herauskommt und auf eigenen Füßen stehen kann. Herr K. hat mehrere Jobangebote und ein Arbeitsvertrag liegt vor. Allerdings fehlt ihm die Arbeitserlaubnis. Stattdessen muss die Familie mit den kleinen Kindern von einem gekürzten Arbeitslosengeld II in Höhe von 690 Euro pro Monat leben.

 

Die Familie stammt aus dem Iran und war dort aus politischen Gründen verfolgt. Vor fünf Jahren gelang ihnen die Flucht. Das jüngere Kind war damals noch nicht geboren. Der Weg führte sie über Frankreich und die Schweiz. In beiden Ländern wurden sie abgeschoben. In Deutschland konvertierten Herr K. und seine Frau zum Christentum, weil sie mit dem Mullah-Regime endgültig brechen wollten.

Nun hat Herr K., um eine Arbeit als Lastwagenfahrer antreten zu können, seinen Pass bei der Ausländerbehörde vorgelegt. Sein Pass alleine genügte der Behörde nicht. Sie will die Pässe aller vier Familienmitglieder sehen. Herr K. hat daraufhin die Pässe für seine Frau und das ältere Kind besorgt. Arbeiten darf er immer noch nicht. Frau K. hat alle Hoffnung verloren und wird zunehmend depressiver. Alles hat die Familie bisher gewissenhaft erledigt und kommt nicht voran, denn jetzt gibt es erneut Probleme. Dieses Mal wegen des jüngeren Kindes, das in Deutschland geboren ist.

Für dieses Kind existiert bis jetzt keine Geburtsurkunde, sondern lediglich ein Geburtenregister, weil die Identität der Eltern damals als ungeklärt galt. Das Standesamt verlangt für das Ausstellen der amtlichen Geburtsurkunde die Pässe von Herrn K., Frau K. und dem älteren Kind. Soweit könnte jetzt alles geregelt werden, denn die Pässe sind vorhanden. Aber das Standesamt verlangt zusätzlich eine beglaubigte Heiratsurkunde der Eheleute durch die deutsche Botschaft im Iran. Herr und Frau K. haben niemand mehr im Iran, der die Heiratsurkunde für sie besorgen könnte.

Deshalb müssen sie einen Anwalt mit der Sache beauftragen und dessen Honorar kostet schon alleine 1000 Euro. Hinzu kamen noch die Passgebühren und die Fotos, sodass die Familie mit ihren 690 Euro pro Monat auf rund 1500 Euro Kosten sitzt – nur damit Herr K. endlich arbeiten kann. Die Anwaltskosten können sie nicht bezahlen und benötigen auch für die Gebühren finanzielle Hilfe.

Eine Woche hilflos auf dem Sofa

Der Ehemann ist vor Kurzem verstorben, die Kinder sind erwachsen und leben viele Kilometer weit weg. Frau G. ist einsam und im Alter völlig auf sich gestellt. Nur durch ihren körperlichen Zusammenbruch wurde kürzlich bemerkt wie schlecht es um die alte Dame bestellt ist. Jetzt schaut ein Pflegedienst regelmäßig, dass sie versorgt ist und kümmert sich darum, dass es mit ihrer Gesundheit wieder aufwärts geht.

Vor einiger Zeit war Frau G. so schwach gewesen, dass sie nicht mehr alleine von ihrer Wohnzimmercouch aufstehen konnte. Eine ganze Woche musste sie hilflos so auf dem Polster verbringen. Dann wurde sie durch einen Zufall gefunden und aus ihrer Lage befreit. Sie kam ins Krankenhaus und dort kam sie einigermaßen zu Kräften. Ihre Wohnung im zweiten Stock kann sie nicht mehr verlassen, weil sie keine Treppen mehr steigen kann. Einen Aufzug gibt es nicht in dem Haus. Das Sofa, auf dem sie eine Woche lang ausgeharrt hatte, war völlig verschmutzt und musste entsorgt werden. Nun benötigt sie ein neues Sofa. Dafür aber fehlt der Rentnerin das Geld.

Mit Kleinkind im Gefängnis

Bei Familie D. geht ist es immer etwas turbulent zu, denn mit vier kleinen Kindern in einer Dreizimmerwohnung gibt es keine Rückzugsmöglichkeiten, weder für die Eltern noch für die Kinder. Das Mobiliar der Familie stammt aus Wohnungsauflösungen oder die Eheleute haben es günstig gebraucht erworben. Vieles ist jetzt in die Jahre gekommen und defekt. Zurzeit lebt die Familie von Arbeitslosengeld II, denn über einen längeren Zeitraum war der Vater der Kinder alleinerziehend.

Für die drei Älteren hatte er seine Arbeit aufgegeben, um sie zu versorgen, denn seine Ehefrau musste eine Haftstrafe absitzen. Die vielen Schulden waren der Grund. Das jüngste Kind blieb bei ihr. Frau D. verbüßte so in der Mutter-Kind-Abteilung des Gefängnisses ihre Strafe.

Jetzt ist die Familie wieder zusammen. Die Eltern sind auf Arbeitssuche und versuchen die beengten Wohnverhältnisse so zu gestalten, dass ein geregelter Alltag möglich ist. Die alte Küche ist jedoch so ramponiert, dass sie ersetzt werden muss. Die Türen der Küchenschränke sind teilweise aus den Scharnieren gebrochen und die Schubladen lassen sich nicht mehr richtig schließen.

Außerdem brauchen zwei der Kinder einen gemeinsamen Kleiderschrank und Regale für ihre Spielsachen. Geld für diese Anschaffungen hat die Familie keines. Erst seit Kurzem ist sie schuldenfrei, nachdem sie ihr Privatinsolvenzverfahren zu Ende gebracht hat. Neue Schulden will das Paar aus gutem Grund unbedingt vermeiden.

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