Am 1. Januar war das neue Bürgergeld eingeführt worden. Es hat Hartz IV und das Sozialgeld ersetzt. Für 2024 sollen die Sätze um zwölf Prozent steigen. Dies und mehr Bezieher treiben die Ausgaben für das Bürgergeld massiv in die Höhe.
Das neue Bürgergeld verursacht deutlich höhere Ausgaben als von der Bundesregierung im Haushalt für das laufende Jahr eingeplant. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) benötigt bis zu 2,1 Milliarden Euro mehr als im Etat vorgesehen, wie die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf ein Schreiben von Finanz-Staatssekretär Florian Toncar (FDP) an den Haushaltsausschuss des Bundestages berichtete.
2,1 Milliarden Euro höhere Zuschüsse benötigt
Demnach hat Heil „eine überplanmäßige Ausgabe“ in Höhe von bis zu 2,1 Milliarden Euro beantragt, weil die Zahl der Bürgergeld-Bezieher wegen der „deutlich eingetrübten wirtschaftlichen Lage“ gestiegen ist, zitiert „Bild“ aus dem zweiseitigen Schreiben. Die Bürgergeld-Ausgaben dürften damit in diesem Jahr auf insgesamt 25,9 Milliarden Euro steigen.
Dem Bericht zufolge benötigen die Bürgergeld-Bezieher offenbar auch mehr Leistungen. Die „Netto-Leistungen je Bedarfsgemeinschaft“ hätten sich „im Vergleich zur Erwartung vom Herbst 2022 dynamischer entwickelt“, heißt es in dem Schreiben an den Haushaltsausschuss.
Weiterer Anstieg der Mehrkosten befürchtet
Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase, befürchtet angesichts der Zahlen nun einen weiteren Anstieg der Bürgergeld-Ausgaben im Jahr 2024 auf mehr als 27 Milliarden Euro.
Das wäre rund fünf Milliarden oder gut 22 Prozent mehr als noch im Jahr 2022 (Hartz IV). „Die Steigerungen zeigen, dass dieses System falsche Anreize setzt. Zu viel Hängematte, zu wenig Fordern und Fördern. Diese Ausgabendynamik muss gebremst werden“, sagt Haase.
5,5 Millionen Bezieher von Bürgergeld
Das Bürgergeld hatte zu Beginn des Jahres die bisherigen Hartz-IV-Zahlungen abgelöst. Derzeit beziehen 5,5 Millionen Bedürftige Bürgergeld, darunter 1,68 Millionen Arbeitslose. Im Januar hatte das Bürgergeld als zentrale Sozialreform der Ampel-Regierung Hartz IV in seiner früheren Form abgelöst.
Die Regelsätze waren bereits zu Jahresbeginn um rund 50 Euro gestiegen. Ab Januar 2024 wird das Bürgergeld um zwölf Prozent erhöht. So sollen Alleinstehende von Anfang 2024 an 563 Euro statt wie heute 502 Euro pro Monat bekommen. Die von der Bundesregierung beschlossene ungewöhnlich hohe Steigerung geht auf die Inflation und auf die steigenden Nettolöhne zurück.
Wie stark soll das Bürgergeld steigen?
Die Bürgergeld-Sätze sollen künftig schneller als in der Vergangenheit an die Inflation angepasst werden. Für Jugendliche vom 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre sollen künftig 471 statt 420 Euro fließen.
Für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden 390 statt 348 Euro gezahlt. Für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sollen 357 statt 318 Euro fließen.
Durch die Reform wird die Höhe der Leistungen schneller als früher an die Preisentwicklung angepasst. Zuvor war die Inflation nur sehr zeitverzögert berücksichtigt worden. Nun wird das Lohn- und Inflationsniveau für die Regelsätze des Folgejahres bis zum zweiten Quartal des aktuellen Jahres berücksichtigt.
Wie hoch sind die aktuellen Regelsätze des Bürgergeldes?
Wie hoch die Regelsätze beim Bürgergeld sind, zeigt die folgende Übersicht:
- 502 Euro: für Alleinstehende
- 451 Euro: für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
- 420 Euro: für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
- 348 Euro: für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
- 318 Euro: für Kinder bis einschließlich 5 Jahren
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Das Bürgergeld-Gesetz sieht vor, dass der Anspruch auf Bürgergeld besteht:
- bei Bedürftigkeit
- bei grundsätzlicher Erwerbsfähigkeit
- oft im Anschluss an Leistungen auf das Arbeitslosengeld I
- Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, wird künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Dafür müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Infrage kommt das Bürgergeld auch für Menschen, deren Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht.