Mieter und Eigentümer erhalten Geld vom Staat, wenn sie ihre Wohnung einbruchsicher umbauen lassen. Sie müssen sich dabei allerdings sputen, denn die Fördermittel sind begrenzt und werden nach dem Windhundprinzip vergeben.

Berlin - Mieter und Immobilienbesitzer, die ihre Wohnungen gegen Einbrecher schützen wollen, erhalten von sofort an staatliche Zuschüsse. Nachdem die große Koalition im Frühjahr angekündigt hat, dass eine neue Förderung geplant ist, geht das Programm nun an den Start: Seit Donnerstag können die staatlichen Zuschüsse bei der KfW-Bank beantragt werden. Wer die Nachrüstung seiner Wohnung oder seines Hauses plant, sollte sich nicht zu viel Zeit lassen, denn die Fördermittel sind begrenzt – und bei der Bewilligung der Mittel gilt das Windhundprinzip: Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

 

Jährlich stellt der Bund dafür zehn Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm läuft bis 2017. Die Bundesregierung erhofft sich davon, dass die Bürger die eigenen vier Wände besser sichern. „Fast die Hälfte aller Einbrecher gibt nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn sie durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert werden“, erklärte Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD). Investitionen in die Sicherung von Türen und Fenstern lohnten sich doppelt. Denn nach Einbrüchen sind Bewohner oft lange verängstigt.

Förderung bis maximal 15 000 Investitionskosten

Der Bund gibt für den Einbruchschutz einen Zuschuss von zehn Prozent der Investitionssumme. Mieter und Immobilienbesitzer können mindestens 200 Euro bis maximal 1500 Euro für die Umbaumaßnahmen vom Staat erhalten. Mit der Mindestförderung will die Politik erreichen, dass es die Bürger nicht bei kleinen Modernisierungen belassen. Wenn die Wohnung oder das Haus gesichert werden, müssen Vorhaben von mindestens 2000 Euro geplant werden. Es ist nach Auskunft der KfW allerdings möglich, dass die Vorhaben in mehreren Schritten umgesetzt werden. Der Umbau muss aber binnen sechs Monaten beendet sein. Der Staat bezuschusst dabei höchstens Investitionskosten von 15 000 Euro. Wichtig ist, dass sich die KfW nur an Umbaumaßnahmen beteiligt, die noch nicht begonnen oder abgeschlossen worden sind.

Somit gehen Menschen leer aus, die bereits in der Vergangenheit in die eigene Sicherheit investiert haben. Nicht gefördert werden außerdem Ferien- und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen. Wer von der Förderung profitieren will, sollte zunächst vom Handwerksbetrieb eine Kostenschätzung einholen. Der Voranschlag muss mit dem Antrag bei der KfW eingereicht werden.

Gebührenfreie telefonische Beratung der KfW

Die Zuschüsse für Einbruchschutz gehören zum KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“. Es ist auch möglich, die Förderung aus dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ mit der Sicherung gegen Einbrecher zu kombinieren. Dies kann sich lohnen, wenn beispielsweise eine schmale Eingangstür ausgewechselt und ein breiter altersgerechter Eingang gebaut wird. Wer eine Tür mit entsprechenden Sicherheitsstandards wählt, kann die Programme miteinander verbinden. Dies ist insofern interessant, als beim Programm „Altersgerecht Umbauen“ der maximale Zuschuss bei 5000 Euro liegt – und damit über der Förderung für den reinen Einbruchschutz. Beim Programm „Altersgerechtes Haus“, das besondere Standards vorsieht, , wird sogar ein maximaler Zuschuss von 6250 Euro gewährt. Möglich ist auch, beispielsweise beim Einbau von einbruchsichernden und wärmegedämmten Fenstern vom KfW-Energieeffizienzprogramm zu profitieren. Interessenten werden von der KfW gebührenfrei beraten unter der Telefonnummer 0800 539 9002.

Beim Einbruchschutz müssen technischen Mindestanforderungen eingehalten werden, die ein Fachbetrieb garantiert. Zusätzlich zur KfW-Förderung beteiligt sich auch der Fiskus an den Kosten: Arbeitsleistungen von Handwerkern mindern die Steuerlast. Mit dem neuen Programm wird beispielsweise der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren bezuschusst. Dazu zählen etwa Mehrfachverriegelungen, Türspione und Gegensprechanlagen. Auch für die Nachrüstung von Fenstern und Rollläden sowie den Einbau von Alarmanlagen gibt es Geld vom Staat.