Dies geschieht bei Kinderlosigkeit – etwa wegen eines verschlossenen Eileiters – bis zu 70 000 mal im Jahr. Die Erfolgsquote, dass dabei eine Schwangerschaft eintritt, liegt altersabhängig bei bis zu 40 Prozent. „Wir haben die gesetzliche Vorgabe, dass wir nie mehr als drei Embryonen übertragen“, sagt Hilland. Dies sei so wegen der Risiken. In seltenen Fällen komme es vor, dass sich einer der Embryonen teile – eineiige Zwillinge entstünden – und es komme doch zu Vierlingen. Wie „Stern-TV“ berichtet, waren der Berlinerin in der Ukraine vier Embryonen übertragen worden.

 

Der Bundesverband der Reproduktionsmediziner plädiert dafür, die Eizellenspende auch in Deutschland zuzulassen. Der extreme Fall von Berlin gilt für ihn dabei nicht als Gegenargument. Mit einem klaren Regelwerk ließe sich die Grauzone verkleinern und das Abwandern der Frauen ins Ausland vermindern. Vorschreiben könnte man das maximale Lebensalter der Empfängerinnen – Hilland nennt das Alter von fünfzig – die Zahl der übertragenen Embryonen und alle Fragen, die das Recht des Kindes auf ein Wissen über seine genetische Herkunft beantworten.

Steht Deutschland in Europa bald isoliert da?

Während die männliche Samenspende in Deutschland nie verboten war, sei es die Eizellenspende immer noch und man sei damit in Europa bald „isoliert“, sagt Hilland. Auch Österreich habe kürzlich – auf Druck einer Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes – diese medizinische Methode zugelassen. „Das Embryonenschutzgesetz von 1990 wollte mit dem Verbot der Eizellenspende die gespaltene Mutterschaft verhindern und das Kindeswohl sichern. Die SPD hat damals übrigens für ein Verbot der Samenspende plädiert“, sagt Hilland weiter.

Neue Untersuchungen hätten ergeben, dass das Kindeswohl nicht dadurch beeinträchtigt sei, dass ein Kind von einer mit ihm nicht verwandten Frau ausgetragen werde. In einer Zeit, in der Patchwork-Familien und männliche Samenspenden weitgehend akzeptiert seien, hielten die Reproduktionsmediziner das Gesetz für veraltet.